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Feuerbrand (Erwinia amylovora)

Meldepflichtige Pflanzenerkrankung

Feuerbrand ist eine meldepflichtige Pflanzenkrankheit, welche durch das Bakterium "Erwinia amylovora" verursacht wird. Durch die schwarze Verfärbung von Triebspitzen und Blüten wird der Befall an Pflanzen ersichtlich. Ein starker Befall kann bis zum völligen Absterben der Wirtspflanze führen.

Die Verbreitung erfolgt in erster Linie über Insekten, kann aber auch bei Berührung des Bakterienschleimes über den Menschen mit Werkzeug, Schuhen und  Kleidung erfolgen. Bei unsachgemäßem Umgang mit befallenen Pflanzen besteht daher die Gefahr, dass die Krankheit weiter verschleppt wird.

Für den Menschen ist diese Pflanzenkrankheit ungefährlich!

 

Wirtspflanzen

Feuerbrand an Weißdorn
Feuerbrand an Weißdorn

Vor allem für die Pflanzenfamilie der Rosengewächse (Roseaceae) ist die Ansteckungsgefahr gegeben.  

Wirtspflanzen für Feuerbrand sind vorrangig:  

Apfel (Malus), Birne (Pyrus), Felsenbirne (Amelanchier), Weiß- oder Rotdorn (Crataegus), Eberesche (Sorbus), Zwergmispel (Cotoneaster), Feuerdorn (Pyracantha), Zierquitte (Chaenomeles), Apfelbeere (Aronia), Quitte (Cydonia), Wollmispel (Eriobotrya), Mispel (Mespilus) und Glanzmispel (Photinia).

 

Bekämpfungsmaßnahmen

Die Bekämpfung der Pflanzenerkrankung kann bei einem geringem Befall durch Schnittmaßnahmen oder bei einem stärkeren Befall durch die Entfernung des Gehölzes durchgeführt werden. Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung soll sämtliches Schnittgut verbrannt werden (siehe Hygienemaßnahmen).

Eine chemische Behandlung dieser Pflanzenerkrankung durch Pflanzenschutzmittel ist in Österreich derzeit nicht zugelassen.

Die grundsätzliche  Entfernung von Wirtspflanzen ohne bestätigten Feuerbrandbefall ist nicht notwendig!

 

Meldepflicht - Ansprechperson

Bei Verdacht auf Feuerbrandbefall stehen Ihnen die Sachverständigen der Abteilung für Grünraum und Gewässer sowie die jeweiligen Bezirks-Feuerbrandbeauftragten hilfreich zur Seite. Bitte melden Sie den Feuerbrandbefall bei:

Forstaufsicht, Sachverständiger
Abteilung für Grünraum und Gewässer
Tummelplatz 9/3. Stock, 8011 Graz
Tel.: +43 316 872-4045 oder +43 664 60872-4045
E-Mail: gruenraum-gewaesser@stadt.graz.at

Hygienemaßnahmen bei der Bekämpfung von Feuerbrand

  • Rodungsarbeiten sollten bei trockenem Wetter durchgeführt werden (bei Regen besteht die Gefahr des Abschwemmens des Bakterienschleimes). 
  • Werkzeug (Baumschere, Handsäge, Motorsäge etc), welches mit der infizierten Pflanze in Berührung gekommen ist, muss nach Beendigung der unbedingt desinfiziert werden. Desinfektionsmittel:  Gigasept AF, 5%ige Lösung, Einwirkzeit 20 min  oder Äthanol, 70%ige Anwendungskonzentration. Als Alternative ist auch eine thermische Behandlung des Werkzeuges erfolgreich (mind. 70O C oder mehr, Bunsenbrenner, heißes Wasser, Dampfstrahler).
  • Schuhwerk mit Wasser reinigen und mit Desinfektionsmittel behandeln.
  • Kleidungsstücke nach Beendigung der Arbeiten in der Waschmaschine waschen.
  • Wenn möglich, keinen Transport von infiziertem Pflanzenmaterial durchführen. Wenn es unumgänglich ist, darf der Transport nur in einem geschlossenen Behälter erfolgen. Sämtliche Behälter sind danach ebenfalls zu desinfizieren.
  • Die erfolgte Entfernung des Pflanzenmaterials ist dem Sachverständigen bzw. Gemeindebeauftragten telefonisch anzuzeigen.
  • Durch die Möglichkeit der Verbreitung dieser Pflanzenkrankheit darf das infizierte Pflanzenmaterial keinesfalls im Garten kompostiert werden oder über die Biotonne (braune Tonne) entsorgt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von feuerbrandinfiziertem Pflanzenmaterial im Stadtgebiet von Graz nur mit Bestätigung der Behörde unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und unter vorheriger telefonischer Verständigung der Grazer Berufsfeuerwehr (Tel.: +43 316 872-5858) sowie des Umweltamtes der Stadt Graz (Tel.: +43 316 872-4302) erlaubt ist.

 

Links

Weitere Informationen zum Thema Feuerbrand finden Sie unter www.feuerbrand.steiermark.at.

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