Wichtig zu wissen
Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Ausweis nicht.
Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch weiter den gelben Impfpass Hunde, Katzen und Frettchen verwenden.
Bitte beachten Sie, wenn Sie ein Tier innhalb der EU nach Österreich verbringen, dass dieser Ausweis bereits vorhanden sein muss.
So funktioniert es
Der EU-Heimtierausweis kann von Ihrer/m Haustierärzt:in ausgestellt werden.
Besuchen Sie dazu die/den Tierärzt:in Ihres Vertrauens, diese informieren Sie auch über mögliche Kosten.
Das Amt stellt den Heimtierausweis nicht aus!
Notwendige Unterlagen
- eine gültige Tollwut-Impfung des Tieres
- die Kennzeichnung des Tieres durch impantierten Mikrochip. Chippen Sie Ihr Tier! - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz
In den EU-Heimtierausweis wird eingetragen:
- Der Halter des Tieres mit Adresse
- Name, Art, Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum (sofern vorhanden) und Haarkleid
- optional ein Foto des Tieres
- Mikrochipnummer und Datum der Implantation mit Implantationsstelle
- Alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und der ermächtigte:n Tierärzt:in
