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Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments

am 9. Juni 2024

Wichtig zu wissen

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sind jene Personen wahlberechtigt, 

  • welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder in der Europa-Wählerevidenz eingetragene EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich,
  • und am 26. März 2024 den Hauptwohnsitz in Graz haben/hatten und
  • spätestens am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollenden (den 16. Geburtstag feiern).
  • Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland sind auch in die Europa-Wählerevidenz eingetragene Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") wahlberechtigt.

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl wird zum Stichtag 26. März 2024 erstellt.

  • Personen, die zwischen dem 26. März 2024 (Stichtag) und dem 9. Juni 2024 (Wahltag) den Hauptwohnsitz verlegen, bleiben an der "alten" Adresse wahlberechtigt.

Bis 18. April werden in den Grazer Häusern die Hauskundmachungen für die Europawahl verteilt bzw. angebracht. Aufgrund der Wahlrechtsänderungen werden darin keine Namen der wahlberechtigten Personen mehr angeführt. Eine Überprüfung ist nur persönlich oder mit qualifizierter Signatur (ID Austria) im Einsichtszeitraum möglich. Nähere Informationen siehe Hauskundmachung.

Informationen für Unionsbürger:innen

Sie haben Graz als Hauptwohnsitz und als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen gewählt und wir würden uns freuen, wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz der Landeshauptstadt Graz eintragen lassen, damit Sie bei der Wahl des Europäischen Parlamentes am 9. Juni die österreichischen Abgeordneten wählen können.

Für die Eintragung müssen Sie einen Antrag stellen, den Sie persönlich oder per per E-Mail übermitteln können.
Mit dem Antrag für Unionsbürger:innen erklären Sie, dass Sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen wollen und in Ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben. 
Einfach ausfüllen und gemeinsam mit einer Kopie Ihres Reisepasses, bis spätestens 26. März 2024, übermitteln:

  • Persönlich: Geben Sie diese Unterlagen bei einer der Servicestellen oder im Amtshaus, Referat Wahlen ab.
  • Postalisch: Schicken Sie die Unterlagen an Bürger:innenamt, Referat Meldewesen und Wahlen, Schmiedgasse 26, 8011 Graz
  • E-Mail: wahlen@stadt.graz.at

Für EU-Bürger (mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft), die noch nicht in die Wählerevidenz eingetragen sind: Antrag für Unionsbürger.innen

Wer bereits in die Europa-Wählerevidenz der Stadt Graz aufgenommen wurde, bleibt in dieser Evidenz für die Dauer des gemeldeten Hauptwohnsitzes in Österreich eingetragen.

Information für Auslandsösterreicher:innen

Haben Sie keinen Hauptwohnsitz in Österreich und wollen als österreichische/r Staatsbürger:in trotzdem die österreichischen Mitglieder zum Europäischen Parlament wählen? Dann müssen Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen. 

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden Sie für die Dauer von zehn Jahren in die Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz eingetragen.

Füllen Sie den Antrag aus und übermitteln Sie ihn gemeinsam mit einer Kopie Ihres Reisepasses bis spätestens 25. April 2024:

  • Persönlich: Geben Sie diese Unterlagen bei einer der Servicestellen oder im Amtshaus, Referat Meldewesen und Wahlen ab.
  • Postalisch: an das Bürger:innenamt, Referat Meldewesen und Wahlen, Schmiedgasse 26, 8011 Graz
  • E-Mail: an wahlen@stadt.graz.at

Der Antrag ist bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich (abhängig vom Anknüpfungspunkt) mittels des Formulars Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz zu stellen. Die Ausfüllanleitung ist genau zu beachten! Die Eintragung ist maximal 10 Jahre gültig. 

Unter Punkt 17 besteht die Möglichkeit ein „Wahlkarten-Abo" zu beantragen. Für die Dauer der Eintragung werden automatisch an die im Antrag angegebene Adresse Wahlkarten zugesandt. In diesem Fall ist es nicht mehr notwendig eine Wahlkarte anzufordern.

Die Aufnahme von Auslandsösterreicher:innen in das Wählerverzeichnis der Europawahl ist (im Rahmen des Beschwerde und Berichtigungsverfahrens) bis 25. April 2024 möglich.

Für österreichische Staatsbürger:innen mit Wohnsitz im Ausland: Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der Europawahl steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-5100 die Wahlhotline der Stadt Graz gerne zur Verfügung!

Unterstützung von Wahlvorschlägen

Unterstützung für die Einbringung eines Wahlvorschlages

Damit ein Wahlvorschlag rechtsgültig eingebracht wird, ist eine entsprechende Unterstützung erforderlich. Diese kann auf drei Arten erfolgen, und zwar:

  •  indem der Wahlvorschlag von mindestens 2.600 Personen mittels Unterstützungserklärung unterstützt ist oder
  •  indem der Wahlvorschlag von wenigstens drei Mitgliedern des Nationalrates unterschrieben ist oder
  •  indem der Wahlvorschlag von einem Mitglied des Europäischen Parlaments unterschrieben ist.

Auf einer Unterstützungserklärung beurkundet die unterstützungswillige Person durch ihre Unterschrift, dass sie einen Wahlvorschlag unterstützen will. Die unterstützungswillige Person hat die Unterschrift vor ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde zu leisten.

Der (die) Unterstützungswillige muss zur Vorlage der Unterstützungserklärung hierzu persönlich vor der Hauptwohnsitz-Gemeinde erscheinen.

In Graz werden Unterstützungserklärungen für den Wahlvorschlag vom
26. März 2024 bis 26. April 2024 (8.00 bis 16.00 Uhr / Wochentags)
in der Aussenstelle Amtshaus, Kaiserfeldgasse 17 - Ecke Raubergasse - bestätigt. 

Unterstützungserklärung für die Einbringung eines Wahlvorschlages

Fristen + Termine

Frist für die Eintragung als Unionsbürger:in: 26. März 2024
Frist für die Eintragung als Auslandsösterreicher:in: 25. April 2024
Unterstützung von Wahlvorschlägen: 26. März bis 26. April 2024 (8.00 bis 16.00 Uhr)
Verteilung der Hauskundmachung: Anfang bis Mitte April 2024
Beschwerde- und Berichtigungsverfahren: 19. April bis 25. April 2024 
Versand der amtlichen Wahlinformation an wahlberechtigte Personen: Mitte Mai 2024
online Wahlkartenantrag: Mitte April bis 5. Juni 2024
Versand von Wahlkarten: Mitte Mai bis 5. Juni 2024
Wahlkarte persönlich beantragen und mitnehmen: Mitte Mai bis 7. Juni 2024 (12 Uhr)
Öffnungszeiten der Grazer Wahllokale am 9. Juni 2024: voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr
online Wahllokal-Suche folgt

Wählen am Wahlsonntag

  • Am 9. Juni 2024 mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.) das zuständige Wahllokal aufsuchen.
  • wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.
  • Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit (voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr) besuchen.

Kontakt

Bürger:innenamt, Referat Meldewesen und Wahlen
Schmiedgasse 26, 3. Stock, 8011 Graz

Tel.: +43 316 872-5100
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at

Video: Wie funktioniert die Europawahl

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