Wichtig zu wissen
Den Wahlkartenantrag können Sie auf folgende Weise stellen:
- Persönlich, bis spätestens 24. Mai 2019 um 12.00 Uhr
- in den Servicestellen der Stadt Graz
- im Amtshaus, 3. Stock, Zimmer 362, Schmiedgasse 26 (bitte neuen Lift im Innenhof benutzen)
- Montag bis Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr (am 24.5. bis 12.00 Uhr)
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Für die Europawahl am 26. Mai 2019 sind jene Personen wahlberechtigt,
- welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder in der Europa-Wählerevidenz eingetragene EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich,
- und am 12. März 2019 den Hauptwohnsitz in Graz haben/hatten und
- spätestens am 26. Mai 2019 das 16. Lebensjahr vollenden (den 16. Geburtstag feiern).
- Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland sind auch in die Europa-Wählerevidenz eingetragene Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") wahlberechtigt.
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl wird zum Stichtag 12. März 2019 erstellt.
- Personen, die zwischen dem 12. März 2019 (Stichtag) und dem 26. Mai 2019 (Wahltag) den Hauptwohnsitz verlegen, bleiben an der "alten" Adresse wahlberechtigt.
Unterstützung für die Einbringung eines Wahlvorschlages
Damit ein Wahlvorschlag rechtsgültig eingebracht wird, ist eine entsprechende Unterstützung erforderlich. Diese kann auf drei Arten erfolgen, und zwar:
- indem der Wahlvorschlag von mindestens 2.600 Personen mittels Unterstützungserklärung unterstützt ist oder
- indem der Wahlvorschlag von wenigstens drei Mitgliedern des Nationalrates unterschrieben ist oder
- indem der Wahlvorschlag von einem Mitglied des Europäischen Parlaments unterschrieben ist.
Auf einer Unterstützungserklärung beurkundet die unterstützungswillige Person durch ihre Unterschrift, dass sie einen Wahlvorschlag unterstützen will. Die unterstützungswillige Person hat die Unterschrift vor ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde zu leisten.
Der (die) Unterstützungswillige muss zur Vorlage der Unterstützungserklärung hierzu persönlich vor der Hauptwohnsitz-Gemeinde erscheinen.
In Graz werden Unterstützungserklärungen für den Wahlvorschlag von 12. März 2019 bis 12. April 2019
- in allen sechs Servicestellen der Stadt Graz, Montag und Mittwoch von 7.00 - 17.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7.00 - 13.00 Uhr sowie
- im Amtshaus, Schmiedgasse 26, 3. Stock, Zi. 357, Montag bis Freitag von 7.00 - 13.00 Uhr, bestätigt. Im Amtshaus können Montag und Mittwoch, von 13.00 - 17.00 Uhr, auch in der Servicestelle im Erdgeschoß, Unterstützungserklärungen bestätigt.
Unterstützungserklärung für die Einbringung eines Wahlvorschlages (117 KB, pdf)
So funktioniert es + Formular
- Am 26. Mai 2019 mit einem amtlichen Lichtbildausweis das zuständige Wahllokal aufsuchen (Online Wahllokal-Suche).
- wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.
- Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit (voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr) besuchen.
Notwendige Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.)
Fristen + Termine
Frist für die Eintragung als Unionsbürger(in): | 12. März 2019 |
Frist für die Eintragung als Auslandsösterreicher(in): | 11. April 2019 |
Unterstützung von Wahlvorschlägen: | 12. März bis 12. April 2019 |
Verteilung der Hauskundmachung: | Mitte bis Ende März 2019 |
Beschwerde- und Berichtigungsverfahren: | 5. April bis 11. April 2019 (13 Uhr) |
Versand der amtlichen Wahlinformation an wahlberechtigte Personen: | Anfang Mai 2019 |
online Wahlkartenantrag: | bis 22. Mai 2019 |
Versand von Wahlkarten: | 2. Mai bis 22. Mai 2019 |
Wahlkarte persönlich beantragen und mitnehmen: | 2. Mai bis 24. Mai 2019 (12 Uhr) |
Öffnungszeiten der Grazer Wahllokale am 26. Mai 2019: | 7.00 bis 16.00 Uhr |
online Wahllokal-Suche | am Wahltag |
Vorlage für die Beantragung einer Wahlkarte und Bevollmächtigung zur Übergabe an eine bestimmte Person | bis 24. Mai 2019 (12 Uhr) |
Wahlkarten
Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme nicht in ihrem Wahllokal abgeben können, haben die Möglichkeit, einen Wahlkartenantrag zu stellen.
Antrag stellen
Den Wahlkartenantrag können Sie auf folgende Weise stellen:
- Elektronisch, mittels Online‐Antrag, bis spätestens 22. Mai 2019
- Persönlich, bis spätestens 24. Mai 2019 um 12.00 Uhr
- in den Servicestellen der Stadt Graz
- im Amtshaus, 3. Stock, Zimmer 362, Schmiedgasse 26 (bitte neuen Lift im Innenhof benutzen)
- Montag bis Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr (am 24.5. bis 12.00 Uhr)
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl.
Bei Zusendung der Wahlkarte per Post (Einschreiben; ausgenommen Bürgerkarte/Handysignatur) beachten Sie bitte, dass der Postweg einige Tage betragen kann! Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen in keinem Fall ausgestellt werden.
Die ausgefüllte Wahlkarte muss spätestens bis Sonntag, 26. Mai 2019, 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.
Antrag auf Hausbesuch
Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Bitte geben Sie beim Wahlkartenantrag den Wunsch eines Hausbesuches und die von Ihnen gewünschte Besuchsadresse in Graz an! Für den Fall, dass Sie weder einen online-Wahlkartenantrag stellen noch die Wahlkarte persönlich abholen können, finden Sie hier eine Vorlage für die Beantragung einer Wahlkarte und Bevollmächtigung zur Übergabe an eine bestimmte Person.
Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit (voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr) besuchen. Die Stimmabgabe erfolgt vor der besonderen Wahlbehörde und die Wahlkarte wird anschließend direkt in die mitgebrachte Wahlurne eingeworfen.
Fällt Ihre Beeinträchtigung vor dem Wahltag weg, so müssen Sie die Stadt Graz bitte rechtzeitig vor dem Wahltag verständigen, dass Sie auf den Hausbesuch verzichten.
Wählen via Briefwahl
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.
Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss dazu bis spätestens 26. Mai 2019, 17.00 Uhr, per Post, per Boten bzw. Botin bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.
Die Briefwahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal (innerhalb der Öffnungszeiten) abgegeben werden.
Information für AuslandsösterreicherInnen
Wohnen Sie in einem Mitgliedstaat der EU und haben keinen Hauptwohnsitz in Österreich, so steht es Ihnen frei, entweder die Mitglieder des Europäischen Parlaments Ihres Wohnsitz-Mitgliedstaates oder die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, die österreichischen Mitglieder des EU Parlaments zu wählen, müssen Sie einen Antrag stellen, den Sie persönlich, per E-Mail oder per Fax übermitteln können.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden Sie für die Dauer von zehn Jahren in die Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz eingetragen.
Füllen Sie den Antrag aus und übermitteln Sie ihn gemeinsam mit einer Kopie Ihres Reisepasses bis spätestens 11. April 2019:
- Persönlich: Geben Sie diese Unterlagen bei einer der sechs Servicestellen oder im Amtshaus, Referat Wahlen ab.
- Postalisch: an das BürgerInnenamt, Referat Meldewesen und Wahlen, Schmiedgasse 26, 8011 Graz
- E-Mail oder Fax: an wahlen@stadt.graz.at oder per Fax an +43 316 872-5109
Der Antrag ist bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich (abhängig vom Anknüpfungspunkt) mittels des Formulars Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz zu stellen. Die Ausfüllanleitung ist genau zu beachten! Die Eintragung ist maximal 10 Jahre gültig.
Unter Punkt 18 besteht die Möglichkeit ein „Wahlkarten-Abo" zu beantragen. Für die Dauer der Eintragung werden automatisch an die im Antrag angegebene Adresse Wahlkarten zugesandt. In diesem Fall ist es nicht mehr notwendig eine Wahlkarte anzufordern.
Die Aufnahme von AuslandsösterreicherInnen in das Wählerverzeichnis der Europawahl ist (im Rahmen des Beschwerde und Berichtigungsverfahrens) bis 11. April 2019 möglich.
Für österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz im Ausland: Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz
Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der Europawahl steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-5151 die Wahlhotline der Stadt Graz gerne zur Verfügung!
Informationen für UnionsbürgerInnen
Sie haben Graz als Hauptwohnsitz und als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen gewählt und wir würden uns freuen, wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz der Landeshauptstadt Graz eintragen lassen, damit Sie bei der Wahl des Europäischen Parlamentes am 26. Mai die österreichischen Abgeordneten wählen können.
Für die Eintragung müssen Sie einen Antrag stellen, den Sie persönlich, per E-Mail oder per Fax übermitteln können.
Mit dem Antrag für UnionsbürgerInnen erklären Sie, dass Sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen wollen und in Ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.
Einfach ausfüllen und gemeinsam mit einer Kopie Ihres Reisepasses, bis spätestens 12. März 2019, übermitteln:
- Persönlich: Geben Sie diese Unterlagen bei einer der sechs Servicestellen oder im Amtshaus, Referat Wahlen ab.
- Postalisch: Schicken Sie die Unterlagen an BürgerInnenamt, Referat Meldewesen und Wahlen, Schmiedgasse 26, 8011 Graz.
- E-Mail oder Fax: Schicken Sie Ihre Unterlagen an wahlen@stadt.graz.at oder faxen Sie diese an +43 316 872-5109.
Für EU-Bürger (mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft), die noch nicht in die Wählerevidenz eingetragen sind: Antrag für UnionsbürgerInnen
Wer bereits in die Europa-Wählerevidenz der Stadt Graz aufgenommen wurde, bleibt in dieser Evidenz für die Dauer des gemeldeten Hauptwohnsitzes in Österreich eingetragen.
Downloadbereich
- Kundmachung über die Ausschreibung der EU-Wahl (1.177 KB, pdf)
- Antrag für AuslandsösterreicherInnen (884 KB, pdf)
- Antrag für UnionsbürgerInnen (424 KB, pdf)
- Liste der Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 (144 KB, pdf)
- Vorlage für die Beantragung einer Wahlkarte und Bevollmächtigung zur Übergabe an eine bestimmte Person (480 KB, pdf)
- Schulungsunterlage - PowerPoint-Präsentation (3,4 MB, pptx)
- Schulungsunterlage - pdf (3.8 MB, pdf)
- Niederschrift - Muster (834 KB, pdf)
- Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln (4,5, pdf)
Kontakt
BürgerInnenamt, Referat Meldewesen und Wahlen
Schmiedgasse 26, 3. Stock, 8011 Graz
Tel.: +43 316 872-5151
Fax: +43 316 872-5109
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at