Wichtig zu wissen
Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufliegen kann, ist zuerst eine Anmeldung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres notwendig.
Ein Volksbegehren läuft in folgenden Schritten ab:
- Registrierung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres
- Sammeln von mind. 8.401 Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren")
- Einbringung des Einleitungsantrages der Betreiber für die Durchführung des achttägigen Eintragungsverfahrens
- Bundesministerium für Inneres legt einen achttägigen Zeitraum (Eintragungsverfahren) fest, in dem das Volksbegehren nochmals zu erweiterten Öffnungszeiten zur Unterschrift aufliegt.
Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.
So funktioniert es
Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden - und zwar (neu ab 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder via Internet. Die Unterstützungserklärung kann
- in Form einer vor einer beliebigen Gemeindebehörde persönlich auf dem entsprechenden Formular geleisteten Unterschrift oder
- via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur" bzw. Bürgerkarte)
- in den Servicestellen der Stadt Graz (ausgenommen Servicestelle Schmiedgasse im Amtshaus!)
- im Amtshaus: Referat Meldewesen, Schmiedgasse 26, 3. Stock, Zimmer 357
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 13.00 Uhr sowie
Montag von 13.00 bis 15.00 Uhr nach Terminvereinbarung
erfolgen.
Um die Unterschrift vor der Gemeinde leisten zu können, muss ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Behindertenausweis) vorgelegt werden.
Weiterführende Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur in den Servicestellen der Stadt Graz ("Handy-Signatur" bzw. Bürgerkarte).
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5151
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at
Übersicht der aktuellen Volksbegehren
Nachstehende Volksbegehren können von unterstützungswilligen Personen unterstützt werden:
- Titel: Asyl europagerecht umsetzen
Initiatoren: IGE - Initiative Gemeinsam Entscheiden
Rückfragen und Kontakt: Hr. Anatolij Volk, Mobil: 0699/11-00-3385, E-Mail: kontakt@gemeinsam.eu,
Website: www.gemeinsam.eu - Titel: Faires Wahlrecht - Volksbegehren
Initiatoren: "WIR für Österreich"
Rückfragen und Kontakt: Mag. Robert Marschall, Mobil: +43 676/4039090, E-Mail: info@wfoe.at, Website: www.wfoe.at - Titel: Weniger Fluglärm
Initiatoren: "WIR für Österreich"
Rückfragen und Kontakt: Mag. Robert Marschall, Mobil: +43 676/4039090, E-Mail: info@wfoe.at, Website: www.wfoe.at - Titel: Autobahnmaut abschaffen
Initiatoren: "WIR für Österreich"
Rückfragen und Kontakt: Mag. Robert Marschall, Mobil: +43 676/4039090, E-Mail: info@wfoe.at, Website: www.wfoe.at - Titel: CETA-Volksabstimmung
Initiatoren: "WIR für Österreich"
Rückfragen und Kontakt: Mag. Robert Marschall, Mobil: +43 676/4039090, E-Mail: info@wfoe.at, Website: www.wfoe.at - Titel: EURATOM-Ausstieg Österreichs
Initiatoren: "WIR für Österreich"
Rückfragen und Kontakt: Mag. Robert Marschall, Mobil: +43 676/4039090, E-Mail: info@wfoe.at, Website: www.wfoe.at - Titel: Österreichs Grenzschutz wiederherstellen
Initiatoren: "WIR für Österreich"
Rückfragen und Kontakt: Mag. Robert Marschall, Mobil: +43 676/4039090, E-Mail: info@wfoe.at, Website: www.wfoe.at - Titel: Österreichs Neutralität wiederherstellen
Initiatoren: "WIR für Österreich"
Rückfragen und Kontakt: Mag. Robert Marschall, Mobil: +43 676/4039090, E-Mail: info@wfoe.at, Website: www.wfoe.at - Titel: Bedingungsloses Grundeinkommen
Initiatoren: www.spiritinmotion.at
Rückfragen und Kontakt: BGE-Hotline: +43 677/61251280, E-Mail: BGE@spiritinmotion.at, Website: www.spiritinmotion.at - Titel: Smoke - JA
Initiatoren: Initiative gemeinsam entscheiden
Rückfragen und Kontakt: +43 660/3437070, Website: www.smoke-abstimmung.at - Titel: Smoke - NEIN
Initiatoren: Initiative gemeinsam entscheiden
Rückfragen und Kontakt: +43 660/3437070, Website: www.smoke-abstimmung.at
Übersicht der eingebrachten Volksbegehren
Nachstehendes Volksbegehren wurde bereits beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingebracht:
- „Für verpflichtende Volksabstimmungen"
Nachdem dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens vom Bundesminister für Inneres stattgegeben wurde, ist ein Eintragungszeitraum im Ausmaß von acht aufeinanderfolgenden Tagen festzusetzen.
Zum Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen" wurde beim Bundesministerium für Inneres der Einleitungsantrag eingebracht. Dieses Volksbegehren kann im Eintragungszeitraum, 25. März - 1. April 2019, unterschrieben werden.
Nähere Informationen zum Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen".
Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgeben haben, können keine Eintragungen mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.