Das sozialarbeiterische Beratungsangebot der Stadt Graz richtet sich an werdende Eltern, die überlegen, ihr Kind/ihre Kinder zur Adoption freizugeben.
Auch wenn Sie unsicher sind, wie es weitergehen soll, können Sie sich bei der Adoptionsstelle melden. Über folgende Möglichkeiten können Sie sich vertraulich informieren:
Sie können Ihr Kind anonym im Krankenhaus zur Welt bringen. Das heißt: Sie müssen bei der Geburt nicht sagen, wer Sie sind. Das Krankenhaus kümmert sich gut um Sie und Ihr Baby. Die Geburt kostet Sie nichts - das Krankenhaus übernimmt die Kosten. Sie können einen Brief, ein Andenken oder ein Foto für das Kind hinterlassen. Nach der Geburt wird das Baby gut vom Pflegepersonal versorgt. Das Kind wird dann so schnell wie möglich an passende Adoptiveltern übergeben.
In folgenden Krankenhäusern in der Steiermark ist eine anonyme Geburt möglich:
- Anonyme Geburt und Babyklappe - LKH-Univ. Klinikum Graz
- Abteilung für Frauenheilkunde - LKH Südweststeiermark
- Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Standort Leoben - LKH Hochsteiermark
- Gynäkologie und Geburtshilfe - LKH Rottenmann
- Abteilung für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe - LKH Murtal
- Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Standort Feldbach - LKH Oststeiermark
- Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe - LKH Oststeiermark
- Klinik in Schladming | Geburt/Gynäkologie
Weitere Infos gibt es auch unter anonymegeburt.at oder bei der Caritas Kontaktstelle anonyme Geburt - Babyklappe, kontaktstelle@caritas-steiermark.at; Hotline: 0800 838383 (kostenlos und anonym)
Eine Babyklappe ist ein sicherer Ort, an dem Sie Ihr neugeborenes Baby anonym abgeben können, wenn Sie es nicht selbst großziehen können. Niemand erfährt, wer Sie sind. Das Baby wird sofort versorgt und später an passende Adoptiveltern übergeben. Die Abgabe ist nicht strafbar.
Standort der Babyklappe im LKH Universitätslinikum Graz: Auenbruggerplatz 18, 8036 Graz.
Die Babyklappe befindet sich an der Außenwand der Gebärklinik und ist rund um die Uhr geöffnet und anonym nutzbar.
Adoption mit Namensangabe ("Inkognitoadoption"): Im Gegensatz zur anonymen Geburt und zur Babyklappe, geben Sie bei einer sogenannten Inkognitoadoption Ihren Namen an. So hat das Kind später die Möglichkeit, wenn es das möchte, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
Offene Adoption: Bei einer offenen Adoption kennen Sie auch die Namen der Adoptiveltern.
Adoptiveltern werden vom Jugendamt genau überprüft. Sie müssen viele Gespräche führen, Schulungen besuchen und zeigen, dass sie gut für ein Kind sorgen können.
Kann man die Entscheidung für eine Adoption rückgängig machen?
Ja, bis die Adoption rechtskräftig ist, können die leiblichen Eltern ihre Entscheidung zurücknehmen. Das bedeutet: Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigegeben haben, aber noch kein Gericht einen Adoptionsbeschluss gefasst hat, können Sie Ihre Meinung ändern. Erst wenn die Adoption gerichtlich bestätigt und damit rechtskräftig ist, ist sie nicht mehr rückgängig zu machen.
Wenn Sie sich für eine Adoption entscheiden, geben Sie alle Rechte und Pflichten für das Kind ab. Diese gehen dann auf die Adoptiveltern über.
Wenn Sie sich für das Leben mit dem Kind/den Kindern entscheiden, können Sie auch bei der zuständigen Sozialarbeiterin für Ihre Wohnadresse Unterstützung bekommen und die nächsten Schritte besprechen.
Wir bieten:
- vertrauliche und wertfreie Beratung für werdende Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten
- Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und zum Ablauf von Adoption
- Beratung zu Adoption, aber auch anderen Möglichkeiten
- Vermittlung zu anderen Hilfsangeboten
Kontakt
Mag.a (FH) Andrea Traußnig
E-Mail: adoptionen@stadt.graz.at
Tel.: +43 316 872-3133
Sie erreichen die Sozialarbeiterin telefonisch, per E-Mail oder persönlich nach Terminvereinbarung. Die Gespräche sind kostenlos und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

