Wichtig zu wissen
Für den Schloßberg gilt ein generelles Fahrverbot. Eine Ausnahmegenehmigung für private Kfz zur Auffahrt auf den Schloßberg erteilt die Präsidialabteilung. Voraussetzung ist ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse.
Vom Fahrverbot ausgenommen sind Ladetätigkeiten von Mo - Sa in der Zeit von 7 bis 11 Uhr für Kfz bis zu 3 Tonnen Gesamtgewicht.
So funktioniert es + Formular
Antrag mit E-Government Formular
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, können Sie entweder
- elektronisch (dazu benötigen Sie einen Online Banking Zugang bei Ihrer Bank),
- mit Erlagschein, oder
- in der Präsidialabteilung bar oder mit Bankomat bezahlen.
Fristen und Termine
Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich bzw. zumindest zwei Wochen vor dem geplanten Termin.
Kosten
Antrag für eine einmalige Auffahrt: 56,20 Euro bzw. 50,50 Euro*
Antrag für mehrmalige Auffahrten: 182,10 Euro bzw. 176,40 Euro*
* Die ermäßigten Gebühren gelten, wenn sie den Antrag mit der Bürgerkartenfunktion oder Handysignatur elektronisch signieren. Nähere Information: https//www.bürgerkarte.at/
Kontakt
8011 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-2300
E-Mail: praesidialabteilung@stadt.graz.at