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Aufgrabungsbewilligung

Wichtig zu wissen

Firmen, die beabsichtigen, Aufgrabungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen durchzuführen, benötigen für diese Arbeiten eine Aufgrabungsbewilligung.

So funktioniert es

Beantragen Sie die Aufgrabungsbewilligung im Straßenamt.

Notwendige Unterlagen

Firmenstempel, Planzeichnung

Fristen + Termine: Keine

Kosten

Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und feste Gebühren

Kontakt

Straßenamt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-3602
E-Mail: strassenamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Derzeit findet kein persönlicher Parteienverkehr statt. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail.

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