Wichtig zu wissen
Das Referat für technische Anlagen ist für die Genehmigung und Überprüfung von technischen Anlagen nach den Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes, des Stmk. Hebeanlagengesetzes, des Stmk. Gasgesetzes und des Stmk. Feuerungsanlagengesetzes zuständig. Dies umfasst unter anderem die Bewilligung von:
- Errichtung und Änderung von nicht gewerblich genutzten Hebeanlagen aller Art (z.B. Aufzuganlagen, Fahrtreppen, Treppenlifte, sonstige Hebezeuge,...)
- Errichtung und Änderung von nicht gewerblich genutzten Gasanlagen (z.B. Flüssiggas, Erdgas, medizinische Gase,...),
- Errichtung und Änderung von gewerblichen und nicht gewerblichen Heizungsanlagen aller Art (z.B. Festbrennstoffheizungen, Ölfeuerungen, Öllagerungen, Wärmepumpen,...)
- Errichtung und Änderung von nicht gewerblich genutzten sonstigen Maschinen und Geräten (z.B. Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, Notstromaggregate, stationäre Motoren,...)
Weiters sind die Referenten auch als Amtssachverständige für technische Anlagen in sämtlichen Gewerbeverfahren tätig.
So funktioniert es + Formulare
Bauverfahren:
Die Unterlagen sind gemäß dem erforderlichen Verfahren einzureichen. Für das Ansuchen stehen die jeweiligen Formulare zur Verfügung.
- Aufzugsanlagen und Hebeeinrichtungen - ausgenommen Treppenlifte (Bewilligung)
- Bauvorhaben - meldepflichtig § 21
- Flüssiggasanlagen und Anlagen für gasförmige Brennstoffe (Bewilligung)
- Heizungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe (Bewilligung)
Bescheinigung zu Beschränkungszonen für die Raumheizung
Bescheinigung zu § 33-3 - Heizungsanlagen - Kesseltausch (Bewilligung)
Bescheinigung zu § 33-3 - Lüftungsanlagen / Klimaanlagen / Wärmepumpen / Maschinen & Apparate (Bewilligung)
Bescheinigung zu § 33-3 - Tankanlagen / Notstromanlagen (Bewilligung)
Bescheinigung § 33-3
Gewerbliche Verfahren:
Diesbezüglich sind die Unterlagen gemäß den Vorgaben der Referates für Gewerbliche Betriebsanlagen oder Gastgewerbliche Betriebsanlagen einzureichen. Die Anforderung der Referenten erfolgt durch die jeweiligen Behörden.
Fristen + Termine
Grundsätzlich sind Bewilligungsverfahren binnen 6 Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen zu erledigen.
Auf Grund des breiten Zuständigkeitsspektrums werden Termine, abhängig von der personellen Verfügbarkeit, ehestmöglich wahrgenommen.
Unser Parteienverkehr findet derzeit mit Terminvergabe statt.
Für Vorbesprechungen zu neuen bzw. Anfragen zu laufenden Verfahren vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Referenten telefonisch Ihren Besprechungstermin oder schreiben Sie uns ein E-Mail mit Ihrem Anliegen.
Mit einem vorab vereinbarten Termin können wir uns auf das Gespräch mit Ihnen besser vorbereiten, vermeiden Wartezeiten und schützen so Ihre Gesundheit und die unserer MitarbeiterInnen.
Ein Mund-Nasenschutz ist selbst mitzubringen. Danke für Ihr Verständnis.
Kosten
Kontakt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-5031
E-Mail: rta@stadt.graz.at
Projektsprechtage
An den Projektsprechtagen der Referate für Gewerbliche und Gastgewerbliche Betriebsanlagen steht ebenfalls ein Referent des Referates für technische Anlagen zur Verfügung.
Gesetzestexte
- Steiermärkisches Baugesetz (Stmk. BauG 1995)
- Steiermärkisches Hebeanlagengesetz (StHebAG 2015)
- Steiermärkisches Gasgesetz (1973)
- Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz (StFanlG 2016)
- Steiermärkische Feuerungsanlagenverordnung (StFanlVO 2016)
- Gewerbeordnung (GewO 1994)
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG 1994)
- Arbeitsstättenverordnung (AStV 1998)
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO 2000)
- Bäderhygienegesetz (BHygG 1976)
- Solarienverordnung (1995)
- Druckgerätegesetz (2016)
- Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF 1991)
- Flüssiggas-Verordnung (FGV 2002)
- Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT 2004)
- Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV 1997)
- Kälteanlagenverordnung (1969)
- Elektroschutzverordnung (ESV 2012)
- Elektrotechnikgesetz (ETG 1992)