Wichtig zu wissen
Wenn eine in Graz verstorbene Person in einem anderen Staatsgebiet bestattet werden soll, ist für die Überführung ein internationaler Leichenpass erforderlich. Das Ansuchen um einen Leichentransport in ein anderes Staatsgebiet darf ausschließlich von einem befugten Bestattungsunternehmen persönlich im Gesundheitsamt der Stadt Graz, Schmiedgasse 26, 2. Stock, Zimmer 210 gestellt werden.
So funktioniert es
Zur Ausstellung eines internationalen Leichenpasses sind die Sterbeurkunde (erhältich im Bürger:Innenamt der Stadt Graz), sowie die Freigabe zur Bestattung des:der Verstorbenen erforderlich. Das Totenbeschauprotokoll muss im Gesundheitsamt aufliegen.
Notwendige Unterlagen
Zur Überführung der Leiche ins Ausland ist folgendes mitzubringen:
- Sterbeurkunde (erhältlich im Bürger:innenamt der Stadt Graz)
- Formular " Ansuchen Überführungsbewilligung"
- Firmenstempel und ID-Nachweis des:der Bestatter:in
- Formular " Vollmacht und ID-Ausweis des:der Auftraggebers:in
Fristen + Termine
Gesundheitsamt der Stadt Graz, Schmiedgasse 26, 2. Stock/Zimmer 210
Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr
Kosten
Die Kosten für den internationalen Leichenpass betragen derezit EUR 192,90
Bar- oder Bankomatzahlung ist möglich.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3202
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at