• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Leichenüberführung ins Ausland

Wichtig zu wissen

Wenn eine in Graz verstorbene Person im Ausland bestattet werden soll, ist für die Überführung ein Leichenpass erforderlich. Die Antragstellung darf nur von einer Bestattung erfolgen.

So funktioniert es

Ist der Sterbeort der Person in Graz, muss der Leichnam zur Bestattung freigegeben sein. Ein Totenbeschauprotokoll ist dem Antrag beizulegen. 

Notwendige Unterlagen:

Vom Bestatter sind mitzubringen:

  • Firmenstempel
  • Ausweis

Fristen + Termine: keine

Kosten

derzeit kostet der Leichenpass und Seuchenfreischein 143,70 Euro

Kontakt

Gesundheitsamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3202
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo bis Fr 8.00 - 12.00 Uhr

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle