Wichtig zu wissen
Das Sozialamt verwaltet die Naim Reyhani-Stiftung. Ihr ausschließlicher Zweck ist es, in der Steiermark beheimatete Kinder, die in Grazer Heimen oder auch auf privaten Pflegeplätzen untergebracht und mindestens 14 Jahre alt sind, in der Richtung zu unterstützen, dass dadurch auch der Besuch berufsbildender Schulen (Bulme, HAK, MUPÄD usw.) ermöglicht wird. In besonders gelagerten Fällen kann auch der Besuch einer AHS (Oberstufe) gefördert werden.
So funktioniert es + Formular
Für ein Stipendium der Naim Reyhani-Stiftung verwenden Sie bitte das Online-Antragsformular und senden Sie den Antrag samt den Unterlagen ab.
Notwendige Unterlagen
- Zeugnis
- Bestätigung über den Schulbesuch
- Bestätigung vom Wohnheim/Internat über Aufenthalt sowie Kosten/Monat für die Unterkunft
- aktuelle Einkommensnachweise
- Nachweis über allfälligen Unterhalt
Fristen + Termine
Die Auszahlung der Stipendien erfolgt zweimal jährlich. Senden Sie daher den Antrag bitte bis Ende April oder Ende Oktober.
Kontakt
Christa Nowak
Tel.: +43 316 872-6324
Fax: +43 316 872-6409
E-Mail: rechtsangelegenheiten_soziales@stadt.graz.at