Stipendien für Schüler:innen in Graz
Der Reyhani-Stiftungsfonds der Stadt Graz unterstützt Schüler:innen aus Familien mit geringem Einkommen. Gefördert werden Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die in der Steiermark wohnen und eine AHS oder BHS in Graz besuchen. Ein guter Notendurchschnitt (unter 2,2) ist Voraussetzung.
Die finanzielle Unterstützung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel ein maximales monatliches Familieneinkommen von 2.200 Euro. Anträge können jährlich zwischen dem 1. August und dem 30. September online beim Sozialamt eingereicht werden. Benötigte Dokumente sind unter anderem Nachweise über Einkommen und Schulbesuch. Es werden bis zu fünf Stipendien pro Jahr vergeben.
Wichtig zu wissen
Das Sozialamt verwaltet den N. und S. Reyhani-Stiftungsfonds.
Der Zweck des Stiftungsfonds liegt in der finanziellen Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien, ab dem 14. Lebensjahr - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in der Steiermark seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz haben und die eine Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS) in Graz oder eine Berufsbildende Höhere Schule (BHS) in Graz besuchen und einen Notendurchschnitt von unter 2,2 aufweisen.
Das monatliche Haushaltseinkommen muss unter € 2.200,00 liegen, damit eine Zuordnung zur Zielgruppe möglich ist. Als Familieneinkommen zählen die Einkünfte der letzten 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung aller im gemeinsamen Haushalt lebender Personen, die für den/die Stipendiat:in unterhaltspflichtig sind. Der der/dem Stipendiat:in zukommende Kindesunterhalt ist der/dem Stipendiat:in auch als Einkommen anzurechnen. Unterhalt von Geschwisterkindern ist nicht zu berücksichtigen. Auch Familienbeihilfe zählt nicht als Einkommen.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein Stipendium. Pro Jahr ist die Vergabe von bis zu 5 Stipendien möglich.
So funktioniert es + Formular
Hinweis: Anträge können ausschließlich im elektronischen Weg von 01. August bis 30. September (E-Mail, Online-Formular) eines jeden Jahres an das Sozialamt der Stadt Graz übermittelt werden. Anträge, die außerhalb des genannten Zeitraums gestellt werden, werden nicht berücksichtigt.
Notwendige Unterlagen
- Kopie eines Amtlichen Lichtbildausweises des Stipendiaten/der Stipendiatin
- Kopie eines Amtlichen Lichtbildausweises des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin
- Jahreszeugnis
- Meldezettel
- Einkommensnachweis der letzten 12 Monate vor Antragstellung
- Schulbesuchsbestätigung (wenn der/die Schüler:in, das Schuljahr an einer Allgemeinbildenden Höhere Schule (AHS) in Graz oder einer Berufsbildende Höhere Schule (BHS) in Graz erst begonnen hat)
Fristen + Termine
Anträge können ausschließlich im elektronischen Weg von 01. August bis 30. September (E-Mail, Online-Formular) eines jeden Jahres an das Sozialamt der Stadt Graz übermittelt werden. Anträge, die außerhalb des genannten Zeitraums gestellt werden, werden nicht berücksichtigt.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6300
E-Mail: rechtsangelegenheiten_soziales@stadt.graz.at
