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Staatsbürgerschaftsnachweis

Wichtig zu wissen

Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann in allen österreichischen Gemeinden beantragt werden. Grundvoraussetzung ist der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft und ein Hauptwohnsitz in Österreich.

So funktioniert es

Erst nach erfolgreicher Bezahlung der Antragsgebühr wird Ihr Online-Antrag bei uns eingereicht. Bitte beachten Sie, dass für die Zahlung ein aktiver E-Banking Zugang notwendig ist!

  • Persönliche Beantragung: Kommen Sie nach Terminvereinbarung persönlich ins Standesamt und stellen dort den Antrag.

Hinweis: Nach der Antragstellung ist ein weiterer persönlicher Termin notwendig, bei dem der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgehändigt wird. Bei diesem Termin sind auch weitere Kosten (siehe unten) zu begleichen.

Notwendige Unterlagen

Staatsbürgerschaftsnachweis für mich selbst

Urkunden bitte nur im Original mitbringen:

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Geburtsurkunde
  • Bescheid/Urkunde eines akademischen Grades (falls zutreffend und gewünscht)

Bei Bedarf können weitere Dokumente verlangt werden, z.B. Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde, Dokumente der Eltern etc. Sie werden in dem Fall vom/von der zuständigen Referenten/Referentin informiert.

Fristen und Termine: Keine

Kosten

Online-Antrag: € 8,60

Niederschrift + Staatsbürgerschaftsnachweis beim Termin: € 48,90

Es können noch zusätzlich Gebühren anfallen (z.B. bei Eintragung eines akademischen Grades).

Bezahlmöglichkeiten im Standesamt: Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte

Kontakt

Referat 2 - Standesamt und Staatsbürgerschaft
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5152
E-Mail: standesamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind

Urkunden bitte nur im Original mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin

Bei Bedarf können weitere Dokumente verlangt werden, z.B. Nachweis der Obsorge, Dokumente der Eltern, Vaterschaftsanerkenntnis etc. Sie werden in dem Fall vom/von der zuständigen Referenten/Referentin informiert.

Staatsbürgerschaftsnachweis bei Verleihung

Urkunden bitte nur im Original mitbringen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde*
  • Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
  • Namensfestsetzungbescheid der Stmk. Landesregierung (falls zutreffend)
  • Bescheid/Urkunde eines akademischen Grades* (falls zutreffend und gewünscht)

    zusätzlich, falls verheiratet, geschieden oder verwitwet:

  • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde*
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde*

    *Dokumente aus dem Ausland können als internationale Urkunde oder in der Fremdsprache inklusive Übersetzung vorgelegt werden.
    Bringen Sie die Dokumente mit, die Sie auch bei der Landesregierung vorgelegt haben.

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