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Bundespräsidentenwahl 2022

Wichtig zu wissen

Am 9. Oktober 2022 findet in Österreich die Bundespräsidentenwahl statt. In Graz haben die Wahllokale von 7.oo bis 16.oo Uhr geöffnet. Alle Wahllokale stehen als Wahlkarten-Wahllokale zur Verfügung.

Zur online Wahllokal-Suche

Coronavirus: Aktuelle Situation in Graz

Sie planen einen Umzug oder sind bereits umgezogen?

Das Wählerverzeichnis wurde am Stichtag 9. August 2022 erstellt. Personen, die zwischen dem 9. August 2022 (Stichtag) und dem 9. Oktober 2022 (Wahltag) den Hauptwohnsitz verlegen, bleiben an der alten Adresse wahlberechtigt. Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie auch die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.

Am Wahlsonntag, 9. Oktober 2022 findet auch gleichzeitig eine Großveranstaltung in Graz statt - der Graz-Marathon!

Die Wahllokale werden für eine Stimmabgabe frei zugänglich sein, planen Sie jedoch gegenüber den letzten Wahlgängen ein paar Minuten mehr ein. Es kann vor allem nach dem gestaffelten Start ab 10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr zu Wartezeiten an den Übergängen kommen. Entlang der Strecke stehen Ihnen insbesondere im Bereich der Wahllokale zahlreiche Querungsmöglichkeiten für Fußgänger:innen zur Verfügung. 

Es wird bereits vor der Startzeit zu ersten Sperren kommen, die auch den Verkehr beeinflussen werden. Nähere Informationen zu den Straßensperren finden Sie hier. Weiters wird der online-Stadtplan mit eingeblendetem Streckenverlauf zur Verfügung gestellt.

Sie haben im Vorfeld der Wahl oder am Wahlsonntag selbst Fragen?

Dann wenden Sie sich an folgende Stellen:

• Infohotline Wahlteam für Fragen zur Wahl: +43 316 872 5151

• Kundenservice Graz Linien für Auskünfte hinsichtlich Erreichbarkeit der Wahllokale: +43 316 887 4224

So funktioniert es + Formular

  • Wahlsonntag
    Am 9. Oktober 2022 können Sie von 7.oo bis 16.oo Uhr in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen. Sie müssen sich dort mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen. Bringen Sie bitte auch Ihre Wahlverständigung mit. Das erleichtert der Wahlbehörde die Arbeit. online Wahllokal-Suche

  • Wählen mit Briefwahl/Wahlkarte
    Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben
  • Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit besuchen.

Notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.)
  • Coronavirus: Aktuelle Situation in Graz

Fristen und Termine

  • Stichtag: 9. August 2022
  • Bestätigung von Unterstützungserklärungen von 9. August bis 2. September 2022
    • Zweigstelle Amtshaus, Kaiserfeldgasse 17/Ecke Raubergasse, Montag bis Freitag, von 8 bis 16 Uhr
    • Servicestellen der Stadt Graz (ausgenommen Amtshaus), Montag bis Freitag, von 7 bis 10 Uhr
  • Aufnahme von Auslandsösterreicher:innen in das Wählerverzeichnis: bis 8. September 2022
  • Auflegung des Wählerverzeichnisses/Beschwerde- und Berichtigungsverfahren von 2. bis 8. September 2022
  • online-Wahlkartenantrag: 22. August bis 5. Oktober 2022
  • Wahlkarte persönlich beantragen und mitnehmen: bis 7. Oktober 2022 um 12.oo Uhr
  • Wahltag: 9. Oktober 2022, Öffnungszeiten der Grazer Wahllokale: 7.oo bis 16.oo Uhr

Kosten: Keine

Kontakt

Organisationsteam Wahlen
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5100
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at

Informationen für Auslandsösterreicher:innen

Wahlberechtigt? Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen!

Haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Ausland und haben keinen Hauptwohnsitz in Österreich, so steht es Ihnen frei, weiterhin an Wahlereignissen teilzunehmen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, den Sie persönlich, per E-Mail oder per Fax übermitteln können.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Sie für die Dauer von zehn Jahren in die Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz eingetragen.

Füllen Sie den Antrag aus und übermitteln Sie diesen gemeinsam mit einer Kopie des Reisepasses/Personalausweises bis spätestens 8. September 2022.

  • Persönlich: Geben Sie diese Unterlagen in einer der Servicestellen der Stadt Graz oder im Amtshaus, Referat Meldewesen und Wahlen ab.
  • Postalisch: Stadt Graz, Bürger:innenamt, Referat Meldewesen und Wahlen, Schmiedgasse 26, 8011 Graz
  • E-Mail oder Fax: an wahlen@stadt.graz.at oder per Fax an +43 316 872-5109

Der Antrag ist bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich (abhängig vom Anknüpfungspunkt) mittels des Formulars Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz zu stellen. Die Ausfüllanleitung ist genau zu beachten! Die Eintragung ist maximal 10 Jahre gültig. 

Unter Punkt 17 besteht die Möglichkeit ein „Wahlkarten-Abo" zu beantragen. Für die Dauer der Eintragung werden automatisch an die im Antrag angegebene Adresse Wahlkarten zugesandt. In diesem Fall ist es nicht mehr notwendig eine Wahlkarte anzufordern.

Die Aufnahme von Auslandsösterreicher:innen in das Wählerverzeichnis der Bundespräsidentenwahl war (im Rahmen des Beschwerde- und Berichtigungsverfahrens) bis 8. September 2022 möglich.

Für österreichische Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz im Ausland: Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-5151 die Wahlhotline der Stadt Graz gerne zur Verfügung!

Wahlkartenantrag

Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme nicht in ihrem Wahllokal abgeben können, haben die Möglichkeit, einen Wahlkartenantrag zu stellen.

Antrag stellen

Den Wahlkartenantrag können Sie auf folgende Weise stellen:

  • Elektronisch, mittels online‐Antrag, bis spätestens 5. Oktober 2022

  • Persönlich, bis spätestens 7. Oktober 2022 um 12.00 Uhr
    • in den Servicestellen der Stadt Graz (ausgenommen Amtshaus)
      von 7.oo bis 15.oo Uhr (am 7.10.2022 bis 12.oo Uhr)
    • und in der Zweigstelle Amtshaus, Kaiserfeldgasse 17/Ecke Raubergasse
      von 7.oo bis 16.oo Uhr (am 7.10.2022 bis 12.oo Uhr)
      Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
  • Postalisch, bis spätestens 5. Oktober 2022, an das Bürger:innenamt, Referat Meldewesen und Wahlen, Schmiedgasse 26, 8011 Graz
    • erforderliche Angaben:
      • Begründung (z. B. Ortsabwesenheit, Kur oder berufliche Verhinderung)
      • Name
      • Adresse (und eine allfällig abweichende Zustelladresse)
      • Geburtsdatum
      • Unterschrift und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepassnummer

Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl.

Die ausgefüllte Wahlkarte muss spätestens bis Sonntag, 9. Oktober 2022 eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

Wählen via Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie auch die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. 

Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Die Wahlkarte können Sie ganz einfach online beantragen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss dazu bis Sonntag, 9. Oktober 2022 eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

Lebenshilfe Graz beantwortet wichtige Fragen:

Antrag auf Hausbesuch

Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Bitte geben Sie beim Wahlkartenantrag den Wunsch eines Hausbesuches und die von Ihnen gewünschte Besuchsadresse in Graz an.

Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit besuchen. Die Stimmabgabe erfolgt vor der besonderen Wahlbehörde und die Wahlkarte wird anschließend direkt in die mitgebrachte Wahlurne eingeworfen.

Fällt Ihre Beeinträchtigung vor dem Wahltag weg, so müssen Sie die Stadt Graz bitte rechtzeitig vor dem Wahltag verständigen, dass Sie auf den Hausbesuch verzichten.

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