Behindertenparkplätze
Um die Mobilität gehbehinderter VerkehrsteilnehmerInnen zu verbessern, hat die Stadt Graz, Straßenamt, eine Vielzahl von öffentlichen Behindertenparkplätzen eingerichtet. Dabei wird den unterschiedlichen Interessenlagen und Bedürfnissen soweit wie möglich Rechnung getragen. In diesem Informationssystem werden die Parkplätze grafisch dargestellt.
Um in den Genuss der Parkerleichterung zu kommen, benötigen gehbehinderte VerkehrsteilnehmerInnen einen Gehbehindertenausweis gem § 29b StVO. Für die Erteilung dieser Bewilligung muss die vom Gesetz geforderte Voraussetzung "dauernd stark gehbehindert" erfüllt werden. Eine allgemeine körperliche Schwäche alleine z.B. genügt keinesfalls.
AnsprechpartnerInnen
Fachliche Zuständigkeit: Dipl. Ing. Constanze Kock-Schmuckerschlag (Stadtbaudirektion)
Referatsleitung Barrierefreies Bauen
Tel.: +43 316 872-3508
E-Mail: constanze.koch-schmuckerschlag@stadt.graz.at
Geoinformation - Online Service: Erwin Wieser (Stadtvermessungsamt)
WebGIS, WebOffice, Onlineaufbereitung, Navigation
Tel.: +43 316 872-4125
E-Mail: erwin.wieser@stadt.graz.at
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