In Graz gibt es eine große Anzahl von reservierten Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen. Sie sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Sie können die Standorte direkt im digitalen barrierefreien Stadtplan abrufen.
Diese Stellplätze werden auf Antrag oder von Amts wegen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom Straßenamt errichtet. Wenn Sie einen Parkausweis nach § 29b StVO haben, können Sie einen Auftrag auf Errichtung eines Parkplatzes für Menschen mit Behinderungen im unmittelbaren Nahbereich Ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte stellen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsformular finden Sie beim Verkehrsreferat und dauerhafte Nutzungen im Straßenamt.
Parkausweis nach § 29b StVO
Damit Sie einen Parkausweis nach § 29b StVO bekommen, benötigen Sie einen Behindertenpass. Darin muss der Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" oder „Blindheit" eingetragen sein. Die zuständige Behörde ist das Sozialministeriumservice – Landestelle Steiermark.
Hier finden Sie auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antrag für den Behindertenpass und Parkausweis.
