Quicklinks
- FAQ - Instrumente der Stadtplanung - WAS ist WAS?
- Stadtentwicklungskonzept
- 1.0 Räumliches Leitbild
- Flächenwidmungsplan
- Bebauungspläne im Entwurf
- Rechtswirksame Bebauungspläne
- Gestaltung Öffentlicher Raum
- Städtebauliche und architektonische Beratung
- Freiraumplanung
- Infoblatt Außenanlagenplan
- Stadtentwicklung in Zahlen
- Bebauungsstudien und Empfehlungen für „Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete" im 1.0 Räumlichen Leitbild
- Studie Grazer Wohnbau
- Grünflächenfaktor: Verordnung und Formular
Kontakt
Stadtplanungsamt8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-4701
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt.graz.at
Standort
8020 Graz, Europaplatz 20Erreichbarkeit
ÖV: alle Graz Linien Richtung Hauptbahnhof
Parkplätze: kostenpflichtige Tiefgarage im Haus bzw. gebührenpflichtige Kurzparkzonen
Barrierefreier Zugang: Behindertenparkplatz in der Finkengasse, Behindertenlift
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns telefonisch unter +43 316 872-4701 oder -4702 sowie für die Abgabe von Unterlagen von Montag - Donnerstag 8.00 - 15.00 Uhr und Freitag 8.00 - 12.30 Uhr.
Beratungen finden nur in der Parteienverkehrszeit bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung statt.
Parteienverkehrszeiten
Termine mit Referent:innen vorzugsweise nach telefonischer Terminvereinbarung am
Dienstag 8.00 - 14.00 Uhr.
Leitung
Dipl.-Ing. Bernhard InningerSekretariat:
Elisabeth Veigl
Tel: +43 316 872-4701
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: elisabeth.veigl@stadt.graz.at
Aufgaben
- Verfahren der Örtlichen Raumplanung - Stadtentwicklungskonzept und 1.0 Räumliches Leitbild
- Verfahren der Örtlichen Raumplanung - Flächenwidmungsplan
- Verfahren der Örtlichen Raumplanung - Sachbereiche (Kommunales Energiekonzept, Fernwärmeanschlussbereiche, Sachprogramm Grünraum, Sachprogramm Grazer Bäche)
- Erstellen von Bebauungsplänen
- Städtebauliche/Raumplanerische Gutachten in Bauverfahren
- Gestaltung des öffentlichen Raumes
- Durchführung von städtebaulichen/architektonischen Wettbewerben
- Bauplatzeignungen
- Festlegung von Bebauungsgrundlagen gemäß §18 des Steiermärkischen Baugesetzes
- Grundstücksteilungen/Vereinigungen
- Grundstücksbeurteilungen nach dem Wohnbauförderungsgesetz