Wichtig zu wissen
Ein Förster der Stadt Graz prüft die Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen in den Grazer Wäldern und berät Sie in allen forstfachlichen Angelegenheiten gerne auch vor Ort.
Forstfachliche Bereiche:
- Fällungen und Rodungen im Wald
- Feuerbrandverordnung
- Forstlicher Wegebau (Bauaufsicht)
- Forstschutzangelegenheiten: Borkenkäfer (meldepflichtig) und Wildschäden
- Forstliche Raumplanung (Aktualisierung des Waldkatasters, Flächenwidmungsplanänderungen)
- Jagd
- Katastrophenschäden im Wald (Privatschadensausweis: z.B. Sturmschäden, Schneebruch)
- Pflanzenschutzdienst: Phytosanitäre Holzkontrolle (Pflanzenschutzzeugnis, Exportkontrolle)
- Waldfeststellungsverfahren
- Waldbauliche Beratung (Aufforstung, Verjüngungspflege)
- Waldteilungen
So funktioniert es
Fällung (Kahlhieb > 5.000m² bis 2ha)
Sie kontaktieren den Förster. Dieser berät Sie vor Ort und füllt mit Ihnen gemeinsam den Fällungsantrag aus. Der Förster erstellt gleichzeitig das nötige Gutachten. Der vollständige Fällungsantrag wird in der Bau- und Anlagenbehörde abgegeben, dort weiterbearbeitet und vergebührt.
Rodung (dauerhafte Verwendung der Waldfläche für andere Zwecke: z.B. Bebauung, Straßenbau, Ackerfläche)
Sie kontaktieren den Förster. Dieser berät Sie vor Ort und füllt mit Ihnen gemeinsam das Rodungsansuchen aus. Das vollständige Rodungsansuchen wird in der Bau- und Anlagenbehörde abgegeben, dort weiterbearbeitet und vergebührt.
Waldfeststellung + Nichtwaldfeststellung
Sie kontaktieren den Förster. Dieser berät Sie vor Ort und füllt mit Ihnen gemeinsam den Feststellungsantrag aus. Der vollständige Waldfeststellungsantrag wird in der Bau- und Anlagenbehörde abgegeben, dort weiterbearbeitet und vergebührt.
Notwendige Unterlagen
- Fällungsantrag (Weitere Unterlagen siehe Antrag)
- Rodungsansuchen (Weitere Unterlagen siehe Antrag)
- Waldfeststellungsverfahren: Antrag um Feststellung von Nichtwald - Wald (Weitere Unterlagen siehe Antrag)
Fristen + Termine
Fällungsantrag: Die Behörde muss innerhalb von 6 Wochen ab Einlangen des Antrages reagieren, sonst gilt der Fällungsantrag als bewilligt.
Rodungsansuchen: Sollte die Behörde innerhalb von 6 Monaten ab Einlangen des Antrages nicht reagieren, besteht die Möglichkeit der Säumnisbeschwerde.
Kosten
Die forstfachliche Beratung ist kostenfrei.
Fällungsansuchen, Rodungsansuchen und Waldfeststellungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden von der Bau- und Anlagenbehörde eingehoben (Gebühren siehe Antragsformular).
Kontakt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-4003
E-Mail: gruenraum-gewaesser@stadt.graz.at
Kontakt Förster
Dipl.Ing. Thomas D'Isep
Tel.: +43 316 872-4045
Mobil: +43 664 608724045
Email: gruenraum-gewaesser@stadt.graz.at
Termine nach telefonischer Vereinbarung!