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FAQ – Zivilrecht

Ich habe ein Mahnschreiben des Zivilrechtsreferats bekommen - was muss ich tun?

Das Zivilrechtsreferat betreibt die privatrechtlichen Forderungen für die Dienststellen der Stadt Graz, wie z.B. für Wohnen Graz, die Abteilung für Bildung und Integration, das Sozialamt, die Geriatrischen Gesundheitszentren, das Personalamt, die Feuerwehr, oder das Straßenamt.

Wenn Sie den offenen Betrag nicht zuordnen können oder eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, kontaktieren Sie bitte das Zivilrechtsreferat. Bitte halten Sie hierfür die ZR-Zahl (laut Betreff des Schreibens) bereit.

Ich soll eine Lastenfreistellungserklärung für das Grundbuch abgeben - was bedeutet das?

Zur Verbreiterung von Gehsteigen, Parkanlagen oder Straßen erwirbt die Stadt Graz immer wieder einige Quadratmeter der angrenzenden Grundstücke. Damit diese Verbreiterung im Grundbuch eingetragen werden kann, benötigt die Stadt Graz Lastenfreistellungserklärungen von allen Personen, die im Grundbuch aufscheinen.

Ich habe die Miete für meine Gemeindewohnung nicht bezahlt und ein Mietzinsklage erhalten - was muss ich tun?

Bitte ignorieren Sie die Klage nicht, sondern bezahlen Sie die offene Miete so schnell wie möglich. Wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, kontaktieren Sie bitte das Zivilrechtsreferat.

Ich habe falsch geparkt und ein Besitzstörungsschreiben bekommen - was muss ich tun?

Bitte beantworten Sie das Schreiben unbedingt innerhalb der angegebenen Frist. Wenn Sie nicht selbst gefahren sind, geben Sie bitte den Lenker bekannt. Sind Sie selbst gefahren, unterschreiben Sie bitte die Erklärung, dort nicht mehr zu parken und schicken sie an das Zivilrechtsreferat.

Dürfen Fotos von der Website der Stadt Graz verwendet werden?

Alle Fotos, die im Auftrag der Stadt Graz anfertigt wurden, dürfen nicht ohne Rücksprache und ausdrückliche Genehmigung durch die Abteilung für Kommunikation publiziert werden.
Ausgenommen davon sind Foto-Fischer-Portraitaufnahmen der Stadtregierungsmitglieder, der GemeinderätInnen und BezirksrätInnen, der Klubobleute und der AbteilungsleiterInnen. Sie dürfen unter Beachtung folgender Nutzungsbedingungen verwendet werden.

Kontakt:

Mag. Johanna Kainz
Tel: +43 316 872-2338
Fax: +43 316 872-2339
E-Mail: zivilrechtsreferat@stadt.graz.at

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