Wichtig zu wissen
- Überwachung der Einhaltung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, der innerstaatlichen Verordnungen und Erlässe sowie der einschlägigen Verordnungen der europäischen Union
- Kontrolle mit amtlichen Probeziehungen von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben
- Kontrolle mit amtlichen Probeziehungen von Kinderspielwaren und Kosmetik
- Kontrolle von Trinkwasserversorgungseinrichtungen und Brunnenüberprüfungen
- Entgegennahme von Parteienbeschwerden bei hygienischen Mängel in Betrieben
- Entgegennahme von Parteienbeschwerden und Proben
- Auskünfte über die Haltbarkeit und Verwendbarkeit von gekauften Lebensmitteln im eigenen Haushalt
- Organisation diverser Märkte wie Bauernmärkte, Trödlermärkte, Flohmärkte, Antikmarkt
- Kontrollen gemäß Preisauszeichnungsgesetz, Maß- und Eichgesetz
So funktioniert es
Wer in einem Lebensmittel- oder Gastronomiebetrieb hygienische Mängel feststellt oder gesundheitliche Gefahren befürchtet, sollte nach Möglichkeit das Mängel aufweisende Produkt mitbringen.
Notwendige Unterlagen
Bringen Sie bitte nach Möglichkeit das mängelaufweisende Produkt mit sowie den Rechnungsbeleg.
Kontakt
8020 Graz, Lagergasse 132
Tel: +43 316 872-3262
E-Mail: lebensmittelreferat@stadt.graz.at
Mo-Fr 8.00-13.00 Uhr
Pilzberatungsstelle
Pilzberatung:
Die Bestimmung von Pilzen und die Überprüfung auf Genusstauglichkeit von Pilzen, wobei die zu bestimmenden Pilze mitzubringen sind.
Beratungsmöglichkeit: jeweils von April bis November
Montag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr
8020 Graz, Lagergase 132
Die Seite für PilzsammlerInnen: http://www.pilzforum.at