Wichtig zu wissen
Jede Aufforderung an eine Mehrzahl von Personen zur Leistung von Spenden ist eine öffentliche Sammlung. Eine öffentliche Sammlung darf nur dann durchgeführt werden, wenn dem Veranstalter dazu eine Bewilligung erteilt wurde.
Hinweis: Sie dürfen die Sammlung erst dann durchführen, wenn die Sammlungsbewilligung rechtskräftig ist.
Ihr Bescheid wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig (vier Wochen nach Zustellung des Bescheides). Rechtskraft bedeutet, dass gegen Ihren Bescheid kein Rechtsmittel mehr zulässig ist.
Damit Ihr Bescheid vor Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig wird, können Sie einen Rechtsmittelverzicht abgeben. Durch die Abgabe des Rechtsmittelverzichts wird die Sammlungsbewilligung (Sammlungsbescheid) mit Einlangen des Rechtsmittelverzichts bei der Stadt Graz - Sozialamt, Schmiedgasse 26, 8010 Graz, rechtskräftig.
Der Rechtsmittelverzicht muss der Stadt Graz - Sozialamt im Original vorliegen (Originalunterschrift).
Wenn Ihre Sammlung bewilligt wird, erhalten Sie einen Bescheid im Postweg zugestellt bzw. besteht auch die Möglichkeit, den Bescheid persönlich bei der Behörde abzuholen. Gemeinsam mit dem Bescheid wird Ihnen ein Formular für die Abgabe eines Rechtsmittelverzichts übermittelt.
Wenn Sie sich entscheiden, einen Rechtsmittelverzicht abzugeben und diesen der Behörde per Post übermitteln, dann erhalten Sie ein E-Mail, wenn der unterschriebene Rechtsmittelverzicht bei der Behörde einlangt. Erst danach dürfen Sie die Sammlung durchführen. Sie können den Rechtsmittelverzicht auch persönlich bei der Behörde während der Amtsstunden abgeben.
Wenn Sie den Bescheid persönlich abholen, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Rechtsmittelverzicht vor Ort.
So funktioniert es + Formular
Füllen Sie das Antragsformular online aus.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie einen Bescheid.
Vor Erteilung der Bewilligung darf eine Sammlung nicht durchgeführt werden.
Notwendige Unterlagen
- Unterschriebenes Antragsformular
- Lichtbildausweis von Sammlungsveranstalter in Kopie
- Bei juristischer Person: Auszug aus dem Firmenbuch oder Vereinsregister
Fristen und Termine
Der Antrag auf Bewilligung der Sammlung muss 4 Wochen vor Beginn der Sammlung bei uns eingebracht werden.
Achtung: Sollten Sie für die Sammlung einen Stand aufbauen, müssen Sie vor Erteilung der Bewilligung eine Genehmigung vom Straßenamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, einholen.
Kosten
Nach Bewilligung der Sammlung ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 13,50 zu leisten.
Die Zahlungsinformation ist im Bescheid angeführt.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6300
E-Mail: rechtsangelegenheiten_soziales@stadt.graz.at
