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Sammlungen

Wichtig zu wissen

Jede Aufforderung an eine Mehrzahl von Personen zur Leistung von Spenden ist eine öffentliche Sammlung. Eine öffentliche Sammlung darf nur dann durchgeführt werden, wenn dem Veranstalter dazu eine Bewilligung erteilt wurde.

So funktioniert es + Formular

Füllen Sie das Antragsformular online aus.

Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie einen Bescheid.

Vor Erteilung der Bewilligung darf eine Sammlung nicht durchgeführt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Unterschriebenes Antragsformular
  • Lichtbildausweis von Sammlungsveranstalter in Kopie
  • Bei juristischer Person: Auszug aus dem Firmenbuch oder Vereinsregister

Fristen und Termine

Der Antrag auf Bewilligung der Sammlung muss 4 Wochen vor Beginn der Sammlung bei uns eingebracht werden.

Achtung: Sollten Sie für die Sammlung einen Stand aufbauen, müssen Sie vor Erteilung der Bewilligung eine Genehmigung vom Straßenamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, einholen.

Kosten

Nach Bewilligung der Sammlung ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 13,50 zu leisten.

Die Zahlungsinformation ist im Bescheid angeführt.

Kontakt

Sozialamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6402
E-Mail: sozialamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr

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