Wichtig zu wissen
Wenn Sie Tiere für Zucht oder Verkauf halten, ist dies von der/vom Halter:in der Behörde gem. § 31 b Abs. 1 Tierschutzgesetz zu melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Tiere der Land- und Forstwirtschaft, Zootiere, Haus- und Heimtiere wie Zierfische, domestizierte Ziervögel, Geflügel, Kleinnager und Kaninchen.
So funktioniert es + Formular
Wird mit Muttertieren gezüchtet bei denen Qualzuchtmerkmale wie zum Beispiel Atemnot, Lahmheiten, Entzündungen der Haut oder Augen, neurologische Symptome auftreten, muss der Behörde mitgeteilt werden, welche Maßnahmen unternommen werden, damit Qualzuchtmerkmale nicht an die Nachkommen weitergegeben werden.
Bei der Beschreibung dieser Maßnahmen sind zum Beispiel folgende Ergebnisse von diagnostischen Untersuchungen des Tieres zu übermitteln:
- Röntgendiagnosen bei Lahmheit oder neurologische Symptome
- Rhinomanometrie und Belastungstest bei Atemnot
- Hirnstammaudiometrie bei vermuteter Taubheit
- Augenuntersuchung bei Entzündungen der Bindehaut/Hornhaut bei vermuteter Blindheit oder hervorquellenden Augen
- erforderliche molekulargenetische Diagnostik bei weiteren Qualzuchtmerkmalen
Hier kommen Sie zum Formular, welches dem Referat für Veterinärangelegenheiten übermittelt wird. Meldung Online
Notwendige Unterlagen
Bitte senden Sie alle weitere Unterlagen nach ausfüllen des Formulares an veterinaerreferat@stadt.graz.at
Fristen und Termine
Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden und darf erst nach der Bestätigung durch die/dem Amtstierärzt:in aufgenommen werden.
Kosten
Nur für die Ausstellung einer Bestätigung der Zucht fallen Kosten an.
Diese belaufen sich aktuell auf EUR 23,10.
Kontakt
8020 Graz, Lagergasse 132
Tel: +43 316 872-3281
E-Mail: veterinaerreferat@stadt.graz.at
