Wichtig zu wissen
Eine Änderung des Vor- und/oder Familiennamens ist aus bestimmten – im Namensänderungsgesetz (NÄG) angeführten – Gründen möglich.
Gesetzliche Gründe für eine Änderung des Vor-/Familien-/Nachnamens
So funktioniert es + Formular
Eine behördliche Namensänderung kann nur österreichischen Staatsbürger:innen, Konventionsflüchtlingen, Staatenlosen oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit bewilligt werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag zur Namensänderung.
Notwendige Unterlagen
Da das Namensrecht eine komplexe Materie darstellt, können hier nicht alle Möglichkeiten angeführt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das Referat 1 – Recht.
Tel.: +43 316 872-5171
Fristen und Termine
Kosten
Bei Vorliegen eines im Namensänderungsgesetz angeführten Grundes:
Antragsgebühr: € 14,30 *)
Bei Fehlen eines im Namensänderungsgesetz angeführten Grundes (= sonstige Gründe):
Antragsgebühr: € 14,30 *)
feste Gebühr: € 382,60
Verwaltungsabgabe: € 163,--
Zusätzlich können für zum Antrag gehörende - noch nicht vergebührte - Beilagen Gebühren anfallen.
Die Gebühren können in bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, Diners Club, JCB, American Express) bezahlt werden.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at