Wichtig zu wissen
An Privatpersonen die Gifte benötigen (zb. Chlor für einen privaten Pool), dürfen nur bestimmte Mengen an Giften abgegeben werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate.
So funktioniert es + Formular
Bitte lesen Sie das Merkblatt durch und füllen Sie das Formular vollständig aus.
Notwendige Unterlagen
Fachliche Ausbildung oder Sachkunde ( z.b. Wifi, AUVA)
Erste-Hilfe-Kurs 16 Std. (gültig 5 Jahre), Auffrischungskurs 8 Std.
Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Geburtsurkunde
Sicherheitsdatenblätter
Entsorgungsnachweis
Fristen und Termine
Nach erfolgreicher Prüfung und Bestätigung durch das Umweltamt, werden Sie telefonisch kontaktiert und können die Bescheinigung abholen.
Kontakt
Referat für Sozialmedizin
Kaiserfeldgasse 12/Part. links
Gesundheitsamt
Tel.: +43 316 872-3247
Fax: +43 316 872-3249
gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 8 - 12 Uhr
