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Giftbezugschein für private Personen gem.§ 42 Chem

Wichtig zu wissen

An Privatpersonen die Gifte benötigen (zb. Chlor für einen privaten Pool), dürfen nur bestimmte Mengen an Giften abgegeben werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate.

So funktioniert es + Formular

Bitte lesen Sie das Merkblatt durch und füllen Sie das Formular vollständig aus.

Antrag auf Erteilung einer Giftbezugsbewilligung

Notwendige Unterlagen

Fachliche Ausbildung oder Sachkunde ( z.b. Wifi, AUVA)
Erste-Hilfe-Kurs 16 Std. (gültig 5 Jahre), Auffrischungskurs 8 Std.
Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Geburtsurkunde
Sicherheitsdatenblätter
Entsorgungsnachweis

Fristen und Termine

Nach erfolgreicher Prüfung und Bestätigung durch das Umweltamt, werden Sie telefonisch kontaktiert und können die Bescheinigung abholen.

Kosten

Eingabegebühr: EUR 21,-
je Beilage: EUR 6,-
Schein: EUR 21,-
Verwaltungabgabe: EUR 3,20

Kontakt

Referat für Sozialmedizin
Kaiserfeldgasse 12/Part. links

Gesundheitsamt
Tel.: +43 316 872-3247
Fax: +43 316 872-3249
gesundheitsamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 8 - 12 Uhr 

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