Seit 01.07.2026 ist bundesweit der Sachkundenachweis zur Haltung von bestimmten Tieren notwendig.
Wenn Sie beabsichtigen einen Hund, ein Reptil, eine Amphibie oder eine Art von Papageienvogel zu erwerben, müssen Sie vor der Aufnahme des Tieres den Sachkundenachweis zu dessen Haltung ablegen.
Für Hundehalter:innen ist zusätzlich noch ein Praxiskurs vorgeschrieben, welcher innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Tieres absolviert werden muss, dabei muss das Tier aber älter als 6 Monate sein.
Informationen zum Kurs, zu den Veranstaltern und Anmeldung finden Sie unter: tierwissen.at - Informationsplattform für die verantwortungsvolle Tierhaltung
Hundekundekurs in der Steiermark
In der Steiermark bestand bereits vor dem 01.07.2026 die Verpflichtung für die Teilnahme am "Hundekundenachweis".
Derzeit gilt eine Übergangsregelung welche den Hundekundenachweis voraussichtlich bis zum 01.07.2027 weiterführt. Dabei ist der Hundekundenachweis seit dem 01.07.2026 ersatzweise als Theorieteil des neuen Sachkundenachweises anzuerkennen.
Personen die nach dem 01.07.2026 an einem Hundekundekurs teilnehmen sind also auch verpflichtet den Praxisteil des Sachkundenachweises zu besuchen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Sachkunde - Verwaltung - Land Steiermark
