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Auflage eines Externen Notfallplans

16.10.2026

Die Stadt Graz - Magistratsdirektion, Referat Sicherheitsmanagement und Bevölkerungsschutz, hat den Externen Notfallplan für das Fernheizkraftwerk Graz in der Puchstraße 51 überarbeitet. 

Laut § 8 Abs. 6 - 7 und § 8b Abs. 2 Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz liegt der Entwurf von Montag, 19. Oktober 2026, bis Montag, 30. November 2026, während der Amtsstunden im Referat Sicherheitsmanagement und Bevölkerungsschutz, Rathaus, Hauptplatz 1, 1. Stock, Zimmer 143, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

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