Wichtig zu wissen
Die Zuzahlung zu den Pflegeheimkosten ist für Menschen gedacht, die Ihren Aufenthalt im Pflegeheim nicht oder nicht zur Gänze selbst finanzieren können.
Anspruchsvoraussetzungen sind:
- Die Person hält sich in Graz auf
- Die Pflegeheimkosten können nicht aus eigenen finanziellen Mitteln oder von Dritten zur Gänze bezahlt werden
- Die Person fällt nicht in die Zielgruppe des Stmk. Grundversorgungsgesetz
So funktioniert es + Formular
Anspruch auf Zuzahlung zu den Pflegeheimkosten haben nur jene Personen, die zumindest über ein Pflegegeld der Stufe 4 verfügen. Bei Personen, die noch kein Pflegegeld bzw. Pflegegeld der Stufe 1 bis 3 beziehen, ist vor Heimunterbringung eine Pflegebedarfsprüfung durch zu führen. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an die Stadt Graz, Sozialamt, Pflegedrehscheibe (+43 316 872-6382).
Zum Einkommen zählen dabei grundsätzlich alle Einkünfte, die dem Pflegeheimbewohner/ der Pflegeheimbewohnerin auch tatsächlich zufließen (z.B. alle Pensionszahlungen, Unterhalt etc.).
Unabhängig davon ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Stadt Graz-Sozialamt) verpflichtet, eine Vermögensüberprüfung durchzuführen. Anträge auf Zuzahlungen für die Pflegeheimunterbringung können schriftlich oder persönlich beim Sozialamt der Stadt Graz eingebracht werden.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte den/die zuständige Sachbearbeiter:in des Sozialamtes.
Online-Formular für den Antrag auf Pflegeheimzuzahlung
PDF-Formular für den Antrag auf Pflegeheimzuzahlung
Notwendige Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kontoauszüge der letzten 12 Monate
- Pensions-, Gehaltsbestätigung, AMS-Bezug etc.
- Scheidungsurteil/Vergleichsausfertigung
- Unterhaltsvergleich und -urteil
- Private Pensionsvorsorge
- Sparbücher
- Wertpapiere, Anleihen inklusive Auszug Verrechnungskonto.
- Schenkungsverträge, Übergabsverträge, Schenkungsverträge auf den Todesfall etc.
- Polizzen: Lebensversicherung, Sterbevorsorge, etc.
- Haftungserklärung Dritter
Fristen + Termine
Leistungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz gemäß § 13, Heimzuzahlungen, können für einen Zeitraum von höchstens einem Monat vor Antragsstellung zuerkannt werden.
Kontakt
8020 Graz, Bethlehemgasse 6
Tel: +43 316 872-6365
E-Mail: pflegekosten@stadt.graz.at
Antrag, Höhe der Kostenübernahme
Antragsberechtigt sind Pflegeheimbewohner:innen oder Vertreter:innen (z.B. Vollmachtnehmer:innen, gesetzliche oder gerichtliche Vertreter:innen). Zum Antragsformular
Für Auskünfte und Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Referates für Pflegekosten werktags in der Zeit von 8 bis 12:.30 Uhr zur Verfügung.
Die Pflegeheimkosten sind in der Leistungs- und Entgeltverordnung des Landes festgeschrieben und können nur abzüglich der Eigenleistung übernommen werden.