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Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigungen - Blaue Zone
Ausnahmegenehmigungen - Blaue Zone
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Blaue Zone: Ausnahmegenehmigung Bewohner:innen
Grazer:innen, die in einem Kurzparkzonengebiet wohnen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Blaue Zone: Ausnahmegenehmigung Dienstnehmer:innen
Für Dienstnehmer:innen, die ihren Arbeitsplatz in einer Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
Blaue Zone: Ausnahmegenehmigung Unternehmer:innen
Ausnahmegenehmigungen für "Standortbezogene" Betriebe und "Fahrende Werkstätten".
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Dauerparken in Graz
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