Ergebnis der Volksbefragung im 15. Grazer Stadtbezirk
Beteiligung: 30,83 %
Summe der Stimmberechtigten: | 12.447 | |
Summe der abgegebenen Stimmen: | 3.837 | |
Summe der ungültigen Stimmen: | 3 | |
Summe der gültigen Stimmen: | 3.834 | |
Summe der Stimmen lautend auf "JA": | 3.700 | 96,50 % |
Summe der Stimmen lautend auf "NEIN": | 134 | 3,50 % |
Wichtig zu wissen
Am 14. Jänner 2018 findet im 15. Grazer Stadtbezirk Wetzelsdorf von 7.00 bis 16.00 Uhr die Volksbefragung "Retten wir Alt Grottenhof" statt. Stimmberechtigte EinwohnerInnen des Bezirks können zur künftigen Entwicklung von Alt Grottenhof ihre Meinung abgeben. Stimmberechtigt sind UnionsbürgerInnen, welche
- zum Stichtag 29.11.2017 ihren Hauptwohnsitz im 15. Bezirk Wetzelsdorf hatten,
- spätestens am Tag der Volksbefragung (14.01.2018) das 16. Lebensjahr erreichen (den 16. Geburtstag feiern) und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen wurden.
ACHTUNG - keine Briefwahl!
Die Teilnahme an der Volksbefragung ist nur innerhalb der Befragungszeit am 14. Jänner 2018 und nur innerhalb des Bezirkes Wetzelsdorf möglich. Eine Stimmabgabe per Briefwahl ist nicht vorgesehen! Sollten Sie sich am Befragungstag in einem anderen Wahlsprengel als dem Ihrer Eintragung in die Stimmliste aufhalten, oder wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen das zuständige Befragungslokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit eine Stimmkarte zu beantragen. Weiterführende Informationen zur Beantragung und Verwendung einer Stimmkarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer amtlichen Wahlinformation.
So funktioniert es
Am Tag der Befragung haben die Wahllokale von 7.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Die Fragestellung der Volksbefragung lautet:
"Möchten Sie, dass die Ackerfläche von Alt-Grottenhof (zwischen Grottenhofstraße und Krottendorfer Straße, Grundbuchnummer: 94/2) zur Gänze als Freiland im Flächenwidmungsplan der Stadt Graz erhalten bleibt?"
Die Frage ist am amtlichen Befragungsblatt (Stimmzettel) mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit. Die Vorlage der amtlichen Wahlinformation erleichtert der Wahlbehörde vor Ort das rasche Auffinden Ihrer Person im Wählerverzeichnis. Diese muss jedoch nicht zwingend vorgelegt werden!
Fristen und Termine
- 29.11.2017 - Stichtag für den Hauptwohnsitz im 15. Stadtbezirk Wetzelsdorf
- 04.12.2017 bis 15.12.2017 - Verteilung der Hauskundmachung
- 18.12.2017 bis 22.12.2017 - Einspruchsverfahren, Auflegung der Listen der Stimmberechtigten
- ab 28.12.2017 - Verteilung der amtlichen Wahinformation
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5151
E-Mail: wahlen@stadt.graz.at
Downloadbereich
- Verordnung des Gemeinderates zur Anordnung einer Volksbefragung (964 KB, pdf)
- Information über die Verlautbarung einer Volksbefragung (967 KB, pdf)
Schulungsunterlage für Mitglieder der Sprengelwahlbehörde
- Niederschrift der Sprengelwahlbehörde (532 KB, pdf)
- Präsentation - Schulung der Sprengelwahlbehörde (1663 KB, pptx)