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Förderungen des Sozialamtes

Wichtig zu wissen

  • Was wir fördern: Das Sozialamt fördert Projekte und Maßnahmen, welche die soziale Inklusion und die Teilhabe aller Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens ermöglichen. Gefördert werden unter anderem Projekte zur Armutsprävention, Maßnahmen die sozialer Ausgrenzung, Wohnungs- und Obdachlosigkeit entgegenwirken und Projekte die Diversität sowie Chancengleichheit unterstützen.
  • Was Sie beachten müssen: Die Förderungsrichtlinien der Stadt Graz bilden die Grundlagen für Förderungen des Sozialamtes. Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie in Ihren Print- und Online-Produkten das Logo der Stadt Graz anführen. Die Förderungsrichtlinie, das Handbuch und alle Unterlagen für die Abrechnung finden Sie unter Förderungen:Richtlinien, Anleitungen, Vorlagen.

So funktioniert es + Formular

  1. Füllen Sie das allgemeine Förderungsansuchen aus.
  2. Für das Signieren dieses Antrags benötigen Sie entweder eine Handysignatur oder Sie laden die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Personalausweis oder Reisepass) hoch.

Notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis: Falls Sie keine Handysignatur verwenden, benötigen Sie eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises, wie Führerschein, Personalausweis oder Reisepass.

Fristen + Termine

Für die Antragsstellung müssen Sie keine Termine beachten.

Für die Abrechnung beachten Sie folgende Fristen:

  • Jahresförderungen müssen bis 31.3. des folgenden Kalenderjahres abgerechnet werden.
  • Projektförderungen mit kürzerer Dauer müssen bis 3 Monate nach Projektende abgerechnet werden.
  • Bei Einrichtungen deren Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht - wie etwa Universitäten - spätestens 3 Monate nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Kosten: Keine

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