Kontakt
Bau- und Anlagenbehörde8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-5999
Fax: +43 316 872-5009
E-Mail: bab@stadt.graz.at
Standort
8020 Graz, Europaplatz 20Erreichbarkeit
ÖV: Straßenbahn 1, 4, 6, 7
Buslinie 50, 52, 53, 58, 63 - Haltestelle: Bahnhof
Parkplätze: in der blauen Zone, Tiefgarage Bauamtsgebäude
Aufgaben
COVID-19 Maßnahmen:
Der Parteienverkehr erfolgt primär elektronisch, postalisch oder telefonisch. Ist ein persönlicher Kontakt notwendig, muss darüf ein Termin vereinbart werden.
Zentrale Rufnummer:
Sie erreichen die Bau- und Anlagenbehörde unter der zentralen Rufnummer +43 316 872-5999
Möchten Sie ein Ansuchen oder Unterlagen abgeben?
Die E-Government-Plattform der Stadt Graz, die Abgabe per E-Mail oder postalisch stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Jetzt neu!
Für die persönliche Abgabe von Bauansuchen buchen Sie einen Termin.
Buchen Sie diesen über die Online-Terminbuchung. Beim Termin prüft eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter Ihr Ansuchen inkl. der Unterlagen auf Vollständigkeit und unterstützt bei fehlenden Daten.
Am Info-Point ist man bei der Terminbuchung gerne behilflich.
Parteienverkehr
Persönlicher Parteienverkehr findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Referenten oder der jeweiligen Referentin statt. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
Ab dem Betreten des Bauamtsgebäudes ist während des gesamten Aufenthaltes die FFP2-Maske zu tragen.
Sie erreichen uns für Auskünfte weiterhin auch telefonisch und digital bzw. postalisch.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Akt?
Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail, schicken uns Ihr Anliegen per Post oder rufen Sie die zuständige Referentin oder den zuständigen Referenten an.
Dies gilt auch für alle Ihre weiteren Anliegen. Kommunizieren Sie bitte mit uns auf Distanz und nützen verstärkt die Möglichkeiten des e-Government auf der Plattform digitalestadt.graz.at.
Möchten Sie Akteneinsicht nehmen?
Rufen Sie die zuständige Referentin bzw. den zuständigen Referenten an oder schreiben Sie uns bitte eine E‑Mail. Wir werden Ihnen behilflich sein, dies in digitaler Form durchzuführen.
Brauchen Sie eine Beratung?
Unsere Beratungen im Servicecenter Bau und Anlagen stehen Ihnen nach Terminvereinbarung weiterhin zur Verfügung.
Aufgaben:
- Bauverfahren nach dem Baugesetz
- Betriebsanlagenverfahren nach der Gewerbeordnung
- Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz, Naturschutzgesetz, Forstgesetz, Eisenbahngesetz, Strahlenschutzgesetz, Schifffahrtsgesetz, Luftfahrtsgesetz, Umweltmanagementgesetz, Kanalgesetz, Veranstaltungsgesetz, Aufzugsgesetz, Gasgesetz, Landesstraßenverwaltungsgesetz und der Straßenverkehrsordnung
- Verfahren nach dem Apothekengesetz, der Apothekenbetriebsordnung, der Grazer Betriebszeiten- und Bereitschaftsdienstverordnung
- Durchführung von Verwaltungsstraf- und Vollstreckungsverfahren
- Bausachverständigentätigkeit in Bauverfahren
- elektro- und maschinentechnische Sachverständigentätigkeit in Betriebsanlagenverfahren
- Überwachung von Bau- und Betriebsanlagen
Annahmestelle
Christoph Kronsteiner
Tel.: +43 316 872-5976
Fax: +43 316 872-5009
E-Mail: bab@stadt.graz.at
Politische Referenten
Stadtrat Manfred Eber | Stadtrat Günter Riegler
Genaue Aufteilung siehe: siehe Referatseinteilung