Beschlüsse
Das 2013 beschlossene 4.0 Stadtentwicklungskonzept, das die langfristigen Ziele der Stadt fixiert, bildet die Grundlage für den 4.0 Flächenwidmungsplan. In diesem wird auf die Parzelle genau festgelegt, was wo und wie passieren darf.
Der 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz wurde in der vom Gemeinderat am 11. Mai 2017 und 8. Februar 2018 beschlossen Fassung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt und ist nach Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Graz am 22. März 2018 in Rechtskraft erwachsen.
Der 4.0 Flächenwidmungsplan besteht aus dem Verordnungswortlaut, der grafischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und den zur Verordnung gehörigen 3 Deckplänen.
Dem 4.0 Flächenwidmungsplan angeschlossen ist der Erläuterungsbericht mit insgesamt 6 Kartendarstellungen.
Ansprechpartner:innen:
Fachliche Zuständigkeit: Dipl. Ing. Eva-Maria Benedikt (Stadtplanungsamt)
Flächenwidmungsplan, STEK
Tel.: +43 316 872-4713
E-Mail: eva-maria.benedikt@stadt.graz.at
Geoinformation - Online Service: Dipl.-Ing. Marc Diehold (Stadtvermessungsamt)
WebGIS, WebOffice, Onlineaufbereitung, Navigation
Tel.: +43 316 872-4126
E-Mail: stadtvermessung.geoportal@stadt.graz.at
Nutzungsbedingungen
Mit der Benutzung von Geodaten des Stadtvermessungsamtes Graz, d.h. dieses Online-Services, stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu!