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Kirchenaustritt

Wichtig zu wissen

Aus einer staatlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft können Sie durch eine Erklärung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (in Graz: der Magistrat) austreten.

Voraussetzung: Grazer Hauptwohnsitz

So funktioniert es + Formular

Schriftlich:
Füllen Sie das Formular Kirchenaustritt aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es per Mail mit Kopien der notwendigen Unterlagen an das Referat 1
Oder nutzen Sie das Online-Formular mit elektronischer Unterschrift.

Persönlich:
Sie können die Unterlagen auch in einer Servicestelle abgeben. Bitte informieren Sie sich über die Erreichbarkeit bzw. Möglichkeit einer Terminvereinbarung in den Servicestellen.

Notwendige Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Taufschein oder
    Bekanntgabe der Kirchenbeitrags-Nummer 

Fristen und Termine: Keine

Kosten

Gebührenfrei

Falls eine Bestätigung über den Kirchenaustritt gewünscht wird, so wenden Sie sich bitte an das Bürger:innenamt/Referat Recht, Schmiedgasse 26, Tel.Nr. +43 316 872-5171

Kontakt

Referat 1 - Recht
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

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