• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Taxikostenzuschuss

für mobilitätseingeschränkte Menschen

Wichtig zu wissen

Taxikostenzuschuss Symbolbild

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weder Bus noch Straßenbahn benutzen können, leisten wir einen Zuschuss zu Ihren Taxikosten.

Dieser Service ist eine freiwillige Leistung der Stadt Graz.

Sie bekommen den Taxikostenzuschuss:

  • Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weder Bus noch Straßenbahn benutzen können.
  • Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Graz haben.

Wann kann Ich keinen Taxikostenzuschuss beantragen?

  • Wenn Sie die SozialCard-Mobilität besitzen.
  • Wenn ein Auto auf Ihren Namen zugelassen ist.

Wie hoch ist der Taxikostenzuschuss?

Der Taxikostenzuschuss wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt. Der Wert eines Gutscheines beträgt 12 Euro.

 
Bemessungsgrundlage Anzahl Gutscheine/Monat
Zwischen 1.364,12 und 2.137,32 Euro 4
unter 1.364,12 Euro 6

Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus Ihrem Einkommen minus Wohnkosten.

Hinweis: Pflegegeld, Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung und Wohnbeihilfe zählen nicht als Einkommen.

So funktioniert es + Formular

Vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Vereinbaren Sie bitte einen Termin!© Adobe Stock

Füllen Sie das Antragsformular online aus. Dafür benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse - entweder Ihre eigene oder die einer Vertrauensperson.

Für den Antrag benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen weder Bus noch Straßenbahn benützen können.

Wir prüfen Ihre Unterlagen und errechnen das tatsächlich relevante Einkommen. Liegt das Einkommen unter dem Richtwert, schicken wir Ihnen den Ausweis für den Taxikostenzuschuss zu.

Je nach persönlichen Einkommen können Sie nun pro Monat 4 oder 6 Gutscheine für Taxifahrten in Anspruch nehmen. Ihre Bestellungen zu diesen Gutscheinen nehmen wir schriftlich, per Fax oder per E-Mail im SeniorInnenbüro entgegen.

Hinweis: Telefonische Bestellungen können wir leider nicht bearbeiten!

Wenn Sie persönlich ins SeniorInnenbüro kommen, können Sie vorab online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.

Notwendige Unterlagen

  • Online Antragsformular
  • Passfoto
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • aktuelle Nachweise zu Ihrem Einkommen - Gehaltszettel, Pensionsmitteilung etc.
  • Nachweise zu Ihren Wohnkosten - Miete, Betriebskosten
  • Pflegegeldbescheid
  • Behindertenpass

Folgendes zählt nicht zum Einkommen:

  • Pflegegeld
  • Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung
  • Wohnungsunterstützung des Landes

Fristen + Termine: Keine

Kosten

Sie bezahlen direkt im Taxi mit den Gutscheinen. Zeigen Sie dem Lenker/der Lenkerin auch Ihren Taxikostenzuschuss-Ausweis. Hinweis: Die Gutscheine können Sie nur einlösen, wenn Sie ihren Ausweis dabei haben. Denn nur Sie selbst können die Gutscheine in Anspruch nehmen.

Ein Gutschein hat einen Wert von maximal 12 Euro.

Pro Fahrt können Sie einen Gutschein einlösen. Eine Kombination mehrerer Gutscheine ist nicht möglich. Hin- und Rückfahrten werden als zwei getrennte Fahrten betrachtet, die Verwendung von zwei Gutscheinen ist deshalb möglich.

Betragen die Fahrtkosten mehr als 12 Euro, bezahlen Sie bitte die Mehrkosten direkt im Taxi. Sind die Fahrtkosten niedriger, entsteht daraus kein übertragbares Guthaben.

Zur Dokumentation der tatsächlichen Fahrtkosten stellen die Taxifahrer einen Beleg aus, den Sie oder Ihre Begleitperson bitte unterschreiben. Mit Hilfe dieser Belege rechnen wir die Taxikosten mit den Taxiunternehmen ab.

Für eine Begleitperson, einen Rollstuhl oder Gepäck entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Nicht in Anspruch genommene Gutscheine verfallen mit Ablauf des aufgedruckten Gültigkeitszeitraumes.

Kontakt

Senior:innenbüro
Stigergasse 2
Tel: +43 316 872-6390
E-Mail: senioren@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Wie bestelle ich das Taxi?

Das Taxi bestellen Sie ganz normal bei den Grazer Taxiunternehmen.

Das Taxiunternehmen braucht von Ihnen:

  • Ihren Namen
  • die Adresse, von der Sie das Taxi abholen soll
  • die Anzahl der Begleit-Personen

Für Rollstuhlfahrer:innen

Rollstuhlfahrer:innen bestellen das Taxi unter der Nummer 878.
Das Taxiunternehmen muss wissen:

  • ob der Rollstuhl als Gepäckstück mitgenommen wird
  • ob Sie bei der Wohnungstür abgeholt werden

Der/die Taxi-FahrerIn hilft Ihnen auf Verlangen von der Wohnung bis zum Taxi und ist Ihnen auch beim Ein-und Aussteigen behilflich.

Hinweis: Wollen Sie in der Zeit von Null bis Sechs Uhr mit dem Taxi fahren und Ihren Rollstuhl mitnehmen? Bestellen Sie diese Fahrt mindestens 24 Stunden vorher! Die Taxi-Zentrale sagt Ihnen, ob die Fahrt möglich ist.

Mehr zum Thema

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle