Die Stadt Graz setzt seit einigen Jahrzehnten in vielen Gebieten auf die sogenannte Blockrand-Bebauungen. Sie ermöglichen sowohl attraktive, städtische Straßenräume als auch ruhige, grüne Gartenzonen, besser bekannt unter dem Begriff Innenhöfe. Die Blockrand-Verbauung findet vor allem in dicht bebauten Stadtgebieten (hohe Bebauungsdichten) statt.
Der in Graz überwiegende gründerzeitliche Blockrand-Typus hat häufig einen freien, grünen Hof - das unterscheidet ihn z.B. von gründerzeitlichen Bebauungen in Wien oder Berlin. Freilich sind auch bei uns in vielen Höfen gewerbliche Bauten, Wohngebäude, Nebengebäude oder Parkplätze vorhanden.
Der Schutz bestehender Innenhöfe und zum Teil auch die Schaffung neuer Blockrandstrukturen zieht sich seit Anbeginn, also den 1980er Jahren, durch die Grazer Bebauungsplanung (Link zur Karte). Seit gut zwei Jahrzehnten wird eine sogenannte bedingte Bebauungsplanpflicht eingesetzt, die sich als effektives Instrument erwiesen hat (Innenhof-Bebauungsplan-Pflicht). Für diese Bebauungspläne gelten klare inhaltliche Vorgaben: Das gültige 4.0 Stadtentwicklungskonzept sieht nämlich für die betreffenden Gebiete vor, dass Bebauungen, Versiegelungen und emittierende Nutzungen aus den Hofbereichen zu entfernen sind. In der Praxis wird die Möglichkeit, straßenseitig ein Hauptgebäude zu errichten oder zu vergrößern, zwingend mit dieser Hofentkernung verknüpft.
Dies kann - wenn es sich um einen straßenseitigen Lückenschluss handelt - in einem einfachen Bauverfahren gewährleistet werden bzw. in allen anderen Fällen durch einen Bebauungsplan. Nach diesem Muster wurden bereits eine große Anzahl an Bauverfahren abgewickelt und mehr als 60 Innenhof-Bebauungspläne erlassen (die sogenannten „Innenhof-Bebauungspläne" sind also „Innenhof-Freihaltungs-Pläne"!).
Zur Erläuterung ein paar Zahlen:
Bereits durch rechtskräftige Innenhof-Bebauungspläne geschützt: | mehr als 60 Höfe |
Durch Innenhof-Bebauungsplan-Pflicht geschützt: | ca. 270 Höfe |
davon bestehende Innenhöfe von gründerzeitlicher oder vorgründerzeitlicher Anlage: | ca. 220 Höfe |
davon später angelegte bestehende Blockrandstrukturen: | ca. 25 Höfe |
davon Quartiere, für die künftig eine Blockrandstruktur vorgesehen ist: | ca. 25 Höfe |
Gesamtfläche, in denen die Innenhof-Vorschriften anzuwenden sind: | mehr als 3 km2 |
Was ist nun in der Natur tatsächlich geschehen?
Das Stadtvermessungsamt erstellt aus Luftbildern eine exakte Kartografierung der Landnutzung.
Wertet man die Daten nur für die im obigen Sinn festgelegten Innenhöfe aus, so zeigt ein Vergleich der Daten von 2007 mit den Daten von 2019 Folgendes:
Die mit Gebäuden bebaute Fläche hat von 24,8% auf 19,1 % abgenommen.
Die versiegelte Freifläche hat von 23,4% auf 24,9% zugenommen.
Die unversiegelten Grünflächen haben von 51,8% auf 56,1% zugenommen.
Strategie funktioniert
Die Strategie wird also durch die bedingte Bebauungsplanpflicht gut umgesetzt, das Ziel wird erreicht.
Seit kurzem wird in den Innenhofbebauungsplänen auch die Unterbauung umfassend geregelt; dadurch wird die Errichtung von Tiefgaragen räumlich eingeschränkt und der Schutz bestehender Bäume ausgeweitet.