Wichtig zu wissen

Die Ausstellung eines Reisepasses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Termine sind über folgenden Link buchbar:
- zum Online-Termin-Kalender
- Reisepass-Unterlagen für Erwachsene
- Reisepass-Unterlagen für Kinder und Jugendliche
Bitte beachten Sie, dass auch kurzfristige Terminmöglichkeiten mehrmals täglich frei geschalten werden.
Sie können Ihren Reisepass bei jeder Passbehörde, Bezirkshauptmannschaft oder Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde beantragen. Österreicher:innen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben oder sich derzeit dort aufhalten und ihren Reisepass verloren haben, beantragen ihren Reisepass bei der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft oder Generalkonsulat).
Auslandsösterreicher:innen können aber selbstverständlich auch anlässlich eines Besuches in Österreich bei jeder österreichischen Passbehörde einen Reisepass beantragen. Zusätzlich mitzubringen ist ein Nachweis des Hauptwohnsitzes (z.B. Meldebestätigung mit Angabe der Staatsbürgerschaft, nicht älter als 4 Wochen).
So funktioniert es
- Termin vereinbaren
- persönlich zum vereinbarten Termin erscheinen
- notwendige Unterlagen mitbringen
- nach ca. 5 Werktagen den Reisepass per Post erhalten
(Das Pass- und Urkundenservice ist in den Herstellungs- und Zustellprozess nicht eingebunden und kann deshalb keine Gewähr für die Zustelldauer geben.)
Notwendige Unterlagen
für ERWACHSENE
Urkunden immer im Original mitbringen.
abgelaufener Reisepass vorhanden:
- 1 Passfoto (EU-konform) - nicht älter als 6 Monate (Wenn möglich, lassen Sie das vorgelegte Foto mit einem Datumsstempel des Fotografen versehen oder bringen Sie den Zahlungsbeleg mit)
- alter Reisepass
wenn Geburtsort n i c h t im alten Reisepass aufscheint: - Geburtsurkunde oder Staatsbürgerschaftsnachweis
- bei Verehelichung zusätzlich: Heiratsurkunde
eventuell: urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
weder alter Reisepass noch Personalausweis vorhanden:
- 1 Passfoto (EU-konform) - nicht älter als 6 Monate (Wenn möglich, lassen Sie das vorgelegte Foto mit einem Datumsstempel des Fotografen versehen oder bringen Sie den Zahlungsbeleg mit)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- amtlicher Lichtbildausweis oder Identitätszeug:in
eventuell: Heiratsurkunde
eventuell: urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden - vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).
Fristen + Termine
Rechtzeitig vor Reiseantritt den Reisepass beantragen!
Ihr beantragter Reisepass wird von der Österreichischen Staatsdruckerei hergestellt.
Das neue Reisedokument wird per Post bzw. bei Ein-Tages-Expresspässen per Zustelldienst nachweislich an Ihre gewünschte Adresse im Inland (z. B. die Wohn- oder Arbeitsadresse) zugestellt.
Das Pass- und Urkundenservice ist in den Herstellungs- und Zustellprozess nicht eingebunden und kann deshalb keine Gewähr für die Zustelldauer geben.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5252
E-Mail: pass-urkundenservice@stadt.graz.at
Datenschutzrechtliche Informationen und Datenschutzerklärung
- Lokales Identitätsdokumentenregister
- Zentrales Identitätsdokumentenregister
- Zentrales Identitätsdokumentenregister - DSGVO Information
- Personeninformation
- Sachenfahndung
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO:
Ein-Tages-Expresspass
Mit der Einführung des Ein-Tages-Expresspasses wird eine Zustellung des Reisepasses bis zum nächsten Arbeitstag (d.h. Montag bis Freitag außer feiertags) zur Verfügung stehen.
Hintergrund für die Schaffung des Ein-Tages-Expresspasses ist, dass manche Länder keine Notpässe akzeptieren bzw. für Notpässe ein Visum fordern, wodurch ein deutlicher Mehraufwand für die Bürger:innen entstehen würde.
Der Ein-Tages-Expresspass wird ausschließlich bei gewöhnlichen Reisepässen angeboten!
Hinweis: So wie der Expresspass ist auch der Ein-Tages-Expresspass für Kinder unter 2 Jahren nicht gebührenfrei!
Notpass
In dringenden und begründeten Fällen werden Notpässe im Pass- und Urkundenservice ausgestellt.
Tel.: +43 316 872-5252
Öffnungszeiten des Pass- und Urkundenservice: nur nach Terminvereinbarung!
Mo und Mi 7:00 - 17:00 Uhr
Di, Do und Fr 7:00 - 13:00 Uhr
Ausnahme: Faschingdienstag 7:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie außerhalb dieser Öffnungszeiten einen Notpass benötigen, rufen Sie bitte - auch samstags, sonntags und feiertags - von 5.00 Uhr bis 16.00 Uhr für eine telefonische Terminvereinbarung die Telefonnummer +43 316 2902-172 an.