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Ehefähigkeitszeugnis

Wichtig zu wissen

Für eine Eheschließung im Ausland ist es von Land zu Land unterschiedlich, was an Dokumenten vorgelegt werden muss.

So funktioniert es

Diese Prüfung kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und erledigt werden, unabhängig davon, wo dann die Ehe geschlossen wird.

Als Abschluss des Ermittlungsverfahrens bekommen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, welches für 6 Monate Gültigkeit hat.

In manchen Ländern genügt es, eine Ledigenbestätigung oder Familienstandsbestätigung vorzulegen. In anderen Ländern wiederum, muss ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, welches einer Prüfung bzw. eines sogenannten Ermittlungsverfahrens vorangeht. Bitte kontaktieren Sie daher das Standesamt Ihrer Wahl und lassen sich beraten, welche Unterlagen von der dortigen Behörde verlangt werden.

Benötigen Sie lediglich einen Teilauszug oder eine Familienstandsbestätigung?
Für die Antragstellung klicken Sie bitte hier

Benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis?
Für die Antragstellung klicken Sie bitte hier

Diese Prüfung kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und erledigt werden, unabhängig davon, wo dann die Ehe geschlossen wird.

Als Abschluss des Ermittlungsverfahrens bekommen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, welches für 6 Monate Gültigkeit hat.

Sie reichen die Unterlagen lieber persönlich ein?
Buchen Sie bitte hier einen Termin.

Notwendige Unterlagen

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte telefonisch an den Infopoint des Standesamtes Graz , Tel.  +43 316 872 5152 .

Fristen + Termine

Um gewährleisten zu können, dass Ihr Ehefähigkeitszeugnis rechtzeitig ausgestellt werden kann, stellen Sie den Antrag bitte mindestens 3 Monate vor Ihrer geplanten Eheschließung im Ausland.

Kosten

Über die im Detail anfallenden Gebühren informiert Sie gerne unser Referat Standesamt, Schmiedgasse 26, 8011 Graz, Tel.: +43 316 872-5152.

Kontakt

Referat 2 - Standesamt und Staatsbürgerschaft
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5152
E-Mail: standesamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

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