Wichtig zu wissen
Für eine Eheschließung im Ausland ist es von Land zu Land unterschiedlich, was an Dokumenten vorgelegt werden muss.
Bitte um Beachtung der Maßnahmen der Stadt Graz im Parteienverkehr während der Covid19-Pandemie.
So funktioniert es
In manchen Ländern genügt es, eine Ledigenbestätigung oder Familienstandsbestätigung vorzulegen. In anderen Ländern wiederum, muss ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, welches einer Prüfung bzw. eines sogenannten Ermittlungsverfahrens vorangeht.
Diese Prüfung kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und erledigt werden, unabhängig davon, wo dann die Ehe geschlossen wird.
Als Abschluss des Ermittlungsverfahrens bekommen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, welches für 6 Monate Gültigkeit hat.
Notwendige Unterlagen
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte telefonisch an den Infopoint des Standesamtes Graz , Tel. +43 316 872 5152 .
Fristen + Termine
Um gewährleisten zu können, dass Ihr Ehefähigkeitszeugnis rechtzeitig ausgestellt werden kann, stellen Sie den Antrag bitte mindestens 2 Monate vor Ihrer geplanten Eheschließung im Ausland.
Kosten
Über die im Detail anfallenden Gebühren informiert Sie gerne unser Referat Standesamt, Schmiedgasse 26, 8011 Graz, Tel.: +43 316 872-5152.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5252
E-Mail: pass-urkundenservice@stadt.graz.at