Wichtig zu wissen
Wer in der Steiermark fischen will, der muss im Besitz einer gültigen Fischerkarte sein.
So funktioniert es + Formular
- Die Voraussetzung für die Ausstellung der Fischerkarte ist die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung.
- Stellen Sie Ihren Antrag zur Fischerprüfung an das Bürger:innenamt
- Kontaktieren Sie uns unter Tel. +43 316 872-5176 oder 5171.
- Prüfungen: am 1. Freitag im April und 1. Freitag im Oktober
- Annahmeschluss zur Prüfung: 1. März bzw. 1. September
- Das Ergebnis der Prüfung wird telefonisch bekannt gegeben.
Bitte kontaktieren Sie uns unter +43 316 872-5176.
Kosten
- Feste Gebühren: 42 Euro
- Verwaltungsabgaben: 41,90 Euro
- Fischerkartenabgabe: 29 Euro
- ermäßigte Fischerkartenabgabe: 14,50
Hinweis: Etwaige Beilage und Zeugnisse sind zusätzliche zu vergebühren.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at
nur nach Terminvereinbarung