Wichtig zu wissen
Wer in der Steiermark die Jagd ausüben möchte, der muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein.
Bitte um Beachtung der Maßnahmen der Stadt Graz im Parteienverkehr während der Covid19-Pandemie.
So funktioniert es + Formular
- Die Voraussetzung für die Ausstellung der Jagdkarte ist die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung.
- Kontaktieren Sie uns unter Tel. +43 316 872-5176 oder 5171
- Stellen Sie Ihren Antrag zur Jägerprüfung an das BürgerInnenamt.
- Nach bestandener Prüfung wird die Jagdkarte ausgefolgt.
Notwendige Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis
- Strafregisterauszug
- Heiratsurkunde (im Falle einer Namensänderung durch Eheschließung)
- Nachweis des akademischen Grades
Fristen + Termine
Schießprüfung: 20.9.2022
theoretische Prüfung: 4. und 6.10. sowie am 11. und 13.10.2022
Anmeldeschluss: 6.9.2022
Kosten
- 70,50 Euro Ausstellungsgebühr
- 135,- Euro Jagdkartenabgabe; Mitgliedsbeitrag zur steirischen Jägerschaft und Haftpflichtversicherung
- 119,- Euro ermäßigte Landesjagdkartenabgabe; Mitgliedsbeitrag zur steirischen Jägerschaft und Haftpflichtversicherung
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at
nur nach Terminvereinbarung