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Parken in Graz: Ausnahmegenehmigungen

Für BewohnerInnen, DienstnehmerInnen, UnternehmerInnen

Parkzonen in Graz - klicken Sie aufs Bild.
Parkzonen in Graz - klicken Sie aufs Bild.

Wer kann beantragen?
Sie müssen innerhalb der BewohnerInnenzonen wohnen, jedoch nicht unbedingt in der gebührenpflichtigen Zone selbst. Das BewohnerInnengebiet ist immer größer als die Parkzonen, um den Parkdruck in den Randbereichen abzufedern.

Ausnahmegenehmigungen, Informationen und Anträge:

BewohnerInnen-Zonen

Blaue Zonen
Zone 1 | Zone 2 | Zone 3 | Zone 5 | Zone 6 | Zone 7 | Zone 8 | Zone 9 | Zone 10 | Zone 11

Grüne Zonen
Zone A KreuzgasseZone B HilmteichZone C RuckerlbergZone D MesseZone E SchönauZone F KarlauZone G EggenbergZone H FloßlendZone I GeidorfZone J MariatrostZone K Zentralfriedhof/NVK Puntigam *

*) Für die Parkzone K „Zentralfriedhof/NVK Puntigam" ist keine Ausnahmegenehmigung für BewohnerInnen möglich. Hier können nur Monats- und Jahrespauschalkarten ausgestellt werden.

Wie viele gebührenpflichtige Parkplätze gibt es in Graz?

  • 24.733 bewirtschaftete Parkplätze

  • 14.063 befinden sich in den Blauen Kurzparkzonen

  • 10.670 in den Grünen Parkzonen

(Stand: 06/2023)

Beantragung Ausnahmegenehmigung

GrazerInnen, die in einem Kurzparkzonengebiet wohnen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

 

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