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Stadt Graz
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Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigungen
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Parken in Graz: Ausnahmegenehmigungen
Übersicht mit pdfs der BewohnerInnenzonen
Blaue Zone: Ausnahmegenehmigung Bewohner:innen
Grazer:innen, die in einem Kurzparkzonengebiet wohnen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Blaue Zone: Ausnahmegenehmigung Unternehmer:innen
Ausnahmegenehmigungen für "Standortbezogene" Betriebe und "Fahrende Werkstätten".
Blaue Zone: Ausnahmegenehmigung Dienstnehmer:innen
Für Dienstnehmer:innen, die ihren Arbeitsplatz in einer Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
Grüne Zone: Ausnahmegenehmigung Bewohner:innen
Grazer:innen, die in einem Parkzonengebiet wohnen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Grüne Zone: Ausnahmegenehmigung UnternehmerInnen
Für UnternehmerInnen, die Zulassungsbesitzer eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges sind und die in einer Bewohnerzone einen Betriebsstandort haben.
Grüne Zone: Ausnahmegenehmigung DienstnehmerInnen
Für DienstnehmerInnen, die ihre Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit einem unzumutbaren Zeitaufwand erreichen können.
Grüne Zone: Monats-/Jahrespauschalkarte
Auf Antrag bieten wir für z.B. BesucherInnen, PendlerInnen, Personen mit Nebenwohnsitz, etc. eine Monats-/Jahrespauschalkarte an.
Sonstige Ausnahmegenehmigungen
Sonstige Ausnahmegenehmigungen
Auffahrtsgenehmigung Schloßberg
Ausnahmen für Auffahrten auf den Schloßberg
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Dauerparken in Graz
Bildergalerie