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Kulturförderung / Wissenschaftsförderung

Wichtig zu wissen

  • Was wir fördern: Gefördert werden über die bekannten Bereiche des kulturellen Schaffens hinaus auch spartenübergreifende Projekte bzw. solche, die in inhaltlichen Grenzbereichen angesiedelt sind. Die Stadt Graz versteht kulturelle, künstlerische Leistungen als unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Durch die Vergabe von Förderungen bzw. Mitfinanzierungen sollen förderungswürdige Einzelpersönlichkeiten in ihrer Arbeit unterstützt sowie Projekte und Initiativen von kulturellen Institutionen unter optimaler Ausschöpfung vorhandener Mittel ermöglicht werden.

    Wissenschaftsbereich: Die Stadt Graz stellt den vier Grazer Universitäten alljährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Kulturamt vergibt weiters Mittel für Spezialforschungsbereiche, Kompetenzzentren und für verschiedene universitäre Projekte. Gefördert werden auch Einrichtungen, die im Nahbereich der Universitäten, zum Teil auch als außeruniversitäre Institutionen tätig sind.

  • Was Sie beachten müssen: Die Förderungsrichtlinien der Stadt Graz bilden die Grundlage für Förderungen des Kultur- bzw. Wissenschaftsressorts. Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie in Ihren Print- und Online-Produkten das Logo der Stadt Graz anführen. Die Förderungsrichtlinie, das Handbuch und alle Unterlagen für die Abrechnung finden Sie unter Förderungsrichtlinie.

So funktioniert es + Formular

  • Füllen Sie das allgemeine Förderungsansuchen aus.
  • Laden Sie mit dem Antrag auch eine Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan und gegebenenfalls die Vereinsstatuten hoch.
  • Für das Signieren des Antrages benötigen Sie entweder eine Handysignatur oder Sie laden die Kopie eines amtlichen gültigen Lichtbildausweises (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) hoch.

Notwendige Unterlagen

  • Förderungsansuchen
  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • ggf. Vereinsstatuten
  • ggf. amtlich gültiger Lichtbildausweis

Sie finden weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen am Ende der Seite Förderungen allgemein/Kulturserver, da es im Kulturbereich aufgrund der verschiedenen Sparten unterschiedliche Kriterien gibt.

Fristen + Termine

Für die Antragstellung beachten Sie bitte die weiteren Informationen zu den jeweiligen Fristen am Ende der Seite Förderungen allgemein/Kulturserver unter den einzelnen Sparten.

Für die Abrechnung beachten Sie bitte folgenden Fristen:

  •  Jahresförderungen müssen bis 31.3. des folgenden Kalenderjahres abgerechnet werden
  • Projektförderungen müssen bis 3 Monate nach Projektende abgerechndet werden

 

Kosten: Keine

Kontakt

Kulturamt
8020 Graz, Stigergasse 2
Tel: +43 316 872-4900
E-Mail: kulturamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Montag - Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr

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