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Grüne Zone: Monats-/Jahrespauschalkarte

Wichtig zu wissen

GrazerInnen, die in einem Kurzparkzonengebiet wohnen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

 

Vollbild

Auf Antrag bieten wir für z.B. BesucherInnen, PendlerInnen, Personen mit Nebenwohnsitz, etc. eine Monats-/Jahrespauschalkarte an. Die Pauschalierung ist nur je Parkzone zulässig, die im Antrag konkret anzugeben ist.

So funktioniert es + Formular

Monats-/Jahrespauschalkarten können beantragt werden:

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsschein

Fristen + Termine: Keine

Kosten

Monatskarte: 65 Euro

Jahreskarte: 621 Euro

Kontakt

Servicestelle Andritzer Reichstraße 38
8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 38
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo, Di, Do und Fr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Mi von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Servicestelle Bahnhofgürtel 85
8020 Graz, Bahnhofgürtel 85
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo, Mi, Do und Fr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Di von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Servicestelle Conrad-von Hötzendorf-Straße 104
8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 104
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo, Di, Mi und Fr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Do von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Servicestelle Kärntner Straße 411
8054 Graz, Kärntner Straße 411
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo, Di, Mi und Fr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Do von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Servicestelle Tummelplatz 9
8010 Graz, Tummelplatz 9
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Di, Mi, Do und Fr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Mo von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Servicestelle St.-Peter-Hauptstraße 85
8042 Graz, St.-Peter-Hauptstraße 85
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo, Mi, Do und Fr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Di von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Servicestelle Stiftingtalstraße 3
8010 Graz, Stiftingtalstraße 3
Tel: +43 316 872-6666
E-Mail: servicestelle@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo, Di, Do und Fr von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Mi von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Manuela Unger
Tel. +43 316 872-6511

Harald Schramke-Peitler 
Tel. +43 316 872-6532

Petra Weixler
Tel.: +43 316 872-6514

Info-SMS

Sie haben eine Ausnahmegenehmigung oder eine Parkkarte? Wenn Sie es wünschen, machen wir Sie mit einem SMS aufmerksam, bevor Ihre Ausnahmegenehmigung oder Ihre Parkkarte abläuft. Einfach beim Antrag angeben, dann informieren wir Sie gerne. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für dieses Service keine Haftung übernommen wird. Der/die Antragsteller:in trägt selbst die Verantwortung rechtzeitig einen neuen Antrag auf eine neue Ausnahmebewilligung einzubringen.

Rückerstattung /Anrechnung

Wird man auf Dauer gehindert, von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen, so wird vom Zeitpunkt der Rückgabe der Bewilligung der entsprechende Teil der bereits entrichteten Parkgebühr auf künftige gleichartige Abgabeschuldigkeiten angerechnet oder auf Antrag rückerstattet. Dabei bleiben angefangene Kalendermonate unberücksichtigt. Eine Rückererstattung/Anrechnung von festen Gebühren bzw. der Verwaltungsabgabe ist nicht möglich.

Hinweis: Eine Bearbeitung kann nur dann erfolgen, wenn die Ausnahmegenehmigung / Parkkarte im ORIGINAL und das Antragsformular gleichzeitig übermittelt wird!

Zonenänderungen /-erweiterungen

Bestehende Monats- und Jahrespauschalkarte behalten bis zu deren Ablauf im genehmigten Umfang (zeitlich und räumlich) ihre Gültigkeit.

Rechtsgrundlage

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