Wichtig zu wissen

Auf Antrag bieten wir für z.B. BesucherInnen, PendlerInnen, Personen mit Nebenwohnsitz, etc. eine Monats-/Jahrespauschalkarte an. Die Pauschalierung ist nur je Parkzone zulässig, die im Antrag konkret anzugeben ist.
So funktioniert es + Formular
Monats-/Jahrespauschalkarten können beantragt werden:
- online (nur mit Österr. Online Banking) oder
- Schriftlicher Antrag im
Parkgebührenreferat oder in den Servicestellen der Stadt Graz
Kontakt
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-6565
E-Mail: parkgebuehrenreferat@stadt.graz.at
Info-SMS
Rückerstattung /Anrechnung
Wird man auf Dauer gehindert, von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen, so wird vom Zeitpunkt der Rückgabe der Bewilligung der entsprechende Teil der bereits entrichteten Parkgebühr auf künftige gleichartige Abgabeschuldigkeiten angerechnet oder auf Antrag rückerstattet. Dabei bleiben angefangene Kalendermonate unberücksichtigt. Eine Rückererstattung/Anrechnung von festen Gebühren bzw. der Verwaltungsabgabe ist nicht möglich.
- Hier finden Sie das Antragsformular.
Zonenänderungen /-erweiterungen
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 4 Steiermärkisches Parkgebührengesetz 2006 in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 4a Abs. 1 der Grazer Parkgebührenverordnung 2006 in der geltenden Fassung.