Wichtig zu wissen
Die Stadt Graz bietet mit der SozialCard Menschen mit geringem Einkommen, Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben sowie vergünstigte Tarife bei den Holding Graz Linien und diversen Freizeit- und Kultureinrichtungen.
So funktioniert es + Formular
- Laden Sie das Antragsformular herunter. Bereits ausgedruckte Formulare liegen im Sozialamt auf.
- Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular mit den notwendigen Unterlagen. Entweder per Fax, Mail oder geben Sie es direkt beim Sozial-Card Schalter ab
- Ihre Unterlagen werden umgehend geprüft. Sie erhalten die Sozialcard direkt am Schalter. Haben Sie uns die Unterlagen per Post oder Mail zugeschickt, schicken wir die Sozialcard per Post.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Lichtbildausweis
- aktuelles Passfoto
- Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel)
- Sachwalterschaftsbeschluss (wenn die Person, für die um die Sozialcard angesucht wird, besachwaltet wird)
- Vollmacht (wenn die antragstellende Person verhindert ist und eine Vertretung an seiner Stelle die Beantragung übernimmt)
- Antragsformular (kann auch im Sozialamt ausgefüllt werden)
- Nachweis über Höhe der Pension (bei Personen, die bereits in Alterspension sind)
- AMS-Meldung
- gültiger GIS-Befreiungsbescheid
und/oder
- Nachweis über einen länger als drei Monate dauernden Bezug von
- Sozialhilfe
- Bedarfsorientierter Mindestsicherung
- Lebensunterhalt nach dem Stmk. Behindertengesetz
Hinweis: Eine AMS-Meldung ist vorzulegen, wenn
- aktuelle kein Dienstverhältnis besteht
- keine nachweisliche Arbeitsunfähigkeit gegeben und ist das pensionsfähige Alter noch nicht erreicht ist
Fristen + Termine
Möchten Sie die Sozialcard verlängern? Stellen Sie frühestens einen Monat vor Ablauf der alten Karte den Antrag auf Verlängerung.
Hinweis: Wer nach Graz zieht, muss durchgehend 12 Monate in Graz wohnen, bevor er Anspruch auf die Sozialcard hat.
Kosten
Die SozialCard ist kostenlos.
Mit einer SozialCard erhalten Sie eine Jahreskarte der Grazer Holding zum vergünstigten Preis von 50,- Euro. Diese sind bei Abholung im Mobilitätszentrum zu bezahlen. Die Jahreskarte mit Schlossbergbahn kostet 60,- Euro.
Wenn Sie die SozialCard verlieren, beantragen Sie eine Verlustanzeige. Diese erhalten Sie in den Servicestellen der Stadt Graz für 2,10 Euro. Legen Sie diese Verlustanzeige am SozialCard-Schalter vor, und sie erhalten eine Ersatzkarte
Kontakt
8011 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6397
E-Mail: sozialcard@stadt.graz.at
Voraussetzungen
Berechtigt zum Bezug der SozialCard sind grundsätzlich Personen die folgende Kriterien erfüllen:
- seit mindestens 12 Monaten ununterbrochener Hauptwohnsitz in Graz
- Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren (GIS-Befreiung)
(Personen, die bereits länger als drei Monate Leistungen nach dem Stmk. Sozialhilfegesetz/Stmk. Mindestsicherungsgesetz/Stmk. Behindertengesetz beziehen, müssen keine GIS-Gebührenbefreiung vorlegen) - Vollendung des 18. Lebensjahres
- Österreichische Staatsbürger (oder Konventionsflüchtlinge, länger als drei Monate genehmigter Aufenthalt in Österreich, EWR-/EU-Bürger mit Anmeldebescheinigung)
- Unterfertigung der „Integrationserklärung“ für alle Personen, die keine österreichischen Staatsbürger sind und sich erst seit 01.01.2016 in Graz aufhalten
Wenn Sie Drittstaatsangehörige sind, müssen Sie sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. Sie können die SozialCard auch bekommen, wenn Sie noch nicht 5 Jahre in Österreich leben und einen Nachweis über das Sprachniveau A2 UND eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Wertekurs vorlegen.
Ausnahmeregelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie im Informationsblatt.
Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Referat für SozialCard.
Keinen Anspruch haben:
- AsylwerberInnen
- Personen, die Unterstützungen nach dem Stmk. Betreuungsgesetz in Anspruch nehmen
(Grundversorgung der Stmk. Landesregierung) - Personen, ohne österreichische Staatsbürgerschaft und die sich nicht länger als drei Monate im Land aufhalten dürfen
- Personen die sich in einer Ausbildung befinden
(auch die AMS-Meldung „Lehrstellensuchend“ gilt grundsätzlich als Ausbildung) - Zivildiener, Präsenzdiener, SchülerInnen und StudentInnen
- Personen, die Leistungen von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse erhalten und keine GIS-Gebührenbefreiung besitzen
- Personen, die trotz eines aufrechten Dienstverhältnisses zwar unter der Einkommensgrenze der GIS sind, jedoch keine GIS-Gebührenbefreiung besitzen und auch keine Aufstockung durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung erhalten
Hinweise
Bei Personen, deren Anspruchsgrundlage Sozialhilfe/Bedarfsorientierte Mindestsicherung/Leistungen nach dem Behindertengesetz ist/sind, muss die jeweilige Leistung mindestens die letzten drei Monate durchgehend in Anspruch genommen worden sein.
Eine Verlängerung der SozialCard ist maximal ein Monat vor Ablaufdatum möglich. Dabei muss die alte Karte abgegeben werden.
Die Aufenthaltstitel ausländischer Personen müssen bei Beantragung der SozialCard noch mindestens drei Monate Gültigkeit besitzen.