Wichtig zu wissen
Die Natur stellt die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen dar. Der Schutz der Natur hat wesentlichen Anteil am Wohl des Menschen.
Naturschutz hat das Ziel, das ökologische Gleichgewicht der Natur und den Landschaftscharakter zu erhalten. Dabei ist es die Aufgabe des Naturschutzes, Vorsorge für den Weiterbestand der Natur zu treffen und Schäden zu beheben. Wissenschaftlich bedeutsame Zeugnisse menschlichen, tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Daseins dürfen weder beschädigt noch vernichtet werden.
Bezirksnaturschutzbeauftragter
Nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz (§ 38) ist für jeden politischen Bezirk ein Bezirksnaturschutzbeauftragter und ein:e Stellvertreter:in zu bestellen. Diese Naturschutzbeauftragten müssen naturkundlich qualifizierte Fachleute sein und haben die Behörde in allen nach diesem Gesetz zu erfüllenden Aufgaben zu beraten und Missstände aufzuzeigen.
Durch Anträge, Stellungnahmen und Begutachtungen sorgt der Naturschutzbeauftragte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dafür, dass der Natur möglichst wenig Schaden zugefügt wird.
Tätigkeitsbereich:
- Amtssachverständigentätigkeit nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz
- Anträge und Stellungnahmen in Behördenverfahren (z. B. Flächenwidmungsplan, Bauansuchen in Landschaftsschutzgebieten im Freiland)
- Artenschutz nach EU-Richtlinien (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie)
- Ausweisung von Naturschutzgebieten, Geschützten Landschaftsteilen und Naturdenkmälern
- Gewässerschutz
- Sachverständigendienst im Strafverfahren (z. B. Beschädigung eines Naturdenkmales)
- Vertragsnaturschutz im Rahmen des Biotoperhaltungsprogrammes (BEP, Naturschutzförderung für Landwirte)
- Beratungstätigkeit bei diversen Grünraumfragen (Stadtbiologe)
Naturkundliche Beratungsstelle
- Informationen zu Pflanzen und Tieren im städtischen Lebensraum
- Naturkundliche Datensammlung der Stadt Graz
- Tel.: +43 316 872-4041
So funktioniert es
Bauen im Landschaftsschutzgebiet
Jedes Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet (29 und 30) und im Freiland gelegen, bedarf einer naturschutzrechtlichen Bewilligung, sofern nicht ein Bebauungsplan vorliegt. Die Einreichung des Bauvorhabens erfolgt in der Bau- und Anlagenbehörde, das erforderliche Amtssachverständigengutachten erstellt der Bezirksnaturschutzbeauftragte. Den naturschutzrechtlichen Bescheid stellt die Bau- und Anlagenbehörde aus.
Naturschutz-Förderungen für Landwirte
Landwirte, die ihre Liegenschaftsflächen in Graz haben und im Besitze ökologisch wertvoller Flächen sind, können einen Antrag auf Pflegeausgleich stellen. Das Antragsformular ist beim Naturschutzbeauftragten erhältlich. Dieser prüft und bewertet die naturkundliche Richtigkeit und leitet den Antrag an das Land Steiermark zu Auszahlung des Förderbeitrags weiter.
Kosten
Beim Bauansuchen werden seitens der Bau- und Anlagenbehörde Gebühren verrechnet.
Der Antrag für das Förderansuchen für Landwirte ist kostenfrei.
Kontakt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-4042
E-Mail: gruenraum-gewaesser@stadt.graz.at
Weitere Publikationen
- Die im Rahmen der mobilen Edition "Naturraum Graz" herausgegebenen Naturführer
Vögel, Pilze, Wildgemüse und Bäume sind in der neuen Stadtpark Info erhältlich. - Der Folder Invasive Pflanzen bietet Wissenswertes zu gebietsfremden Pflanzen (Neophyten)
- Diverse Broschüren sind kostenlos in der Abteilung für Grünraum und Gewässer, Referat Naturschutz erhältlich: Grazer Innenhöfe, Heimgärten, Naturkostbarkeiten, Tierfallen, Zeitreise, Ein Blick in Grazer Vorgärten
- Unter Mitwirkung des Bezirksnaturschutzbeauftragten der Stadt Graz entstand das Buch "Erklär mir die steirische Tierwelt", welches im Buchhandel erhältlich ist.
(Günter Pichler, Robert Preis, Wolfgang Paill: Erklär mir die steirische Tierwelt. Edition Kleine Zeitung 2013. ISBN 978-3-902819-16-1)