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Gemeindewohnung wechseln

Wichtig zu wissen

Sie sind bereits Mieter:in einer Gemeindewohnung und wünschen einen Wohnungswechsel, weil die Wohnung zu groß, zu klein, zu teuer oder aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur schwer erreichbar ist?

Hinweis: In bestimmten Fällen ist ein Wohnungswechsel frühestens nach 3 Jahren möglich gem. Abschnitt VII der Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen.

So funktioniert es + Formular

Welche Voraussetzungen müssen Sie bei einem Wohnungswechsel erfüllen?

  • Ansuchen kann nur der:die Hauptmieter:in
  • Die Rechte an der bisherigen Gemeindewohnung müssen nach Zuweisung der neuen Gemeindewohnung aufgegeben werden 
  • Eine Ablöse für die bisherige Gemeindewohnung kann nur nach § 10 Mietrechtsgesetz verlangt werden
  • Sie dürfen beim derzeitigen Mietverhältnis keinen Mietzinsrückstand haben              

Wie reichen Sie Ihr Ansuchen ein?

  • Verwenden Sie das Online Formular und senden Sie das Ansuchen ab
  • Oder kommen Sie zum Schillerplatz 4, 8011 Graz und geben am Infopoint Wohnen das Ansuchen persönlich ab oder werfen dieses einfach in unseren Hausbriefkasten ein
  • Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 15.00 Uhr und Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Notwendige Unterlagen

Zusätzlich zum ausgefüllten Formular benötigen wir folgende Unterlagen in Kopie:

  • Österreicher:innen, EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen, Schweizer:innen: Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis und Foto aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden

  • EU-Daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige: Reisepass und Daueraufenthaltskarte aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden; Integrationserklärung des:der Ansuchenden

  • Unbefristet Asylberechtigte: Konventionspass und Asylbescheid aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden; Integrationserklärung des:der Ansuchenden

  • Einkommensnachweise aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden
    - Lohn- od. Gehaltszettel der letzten 3 Monate
    - Lehrlings­entschädigungs­nachweis
    - Pensionsnachweis
    - letzter Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigen
    - Bezugsbestätigungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, 
      Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Familienbeihilfe, Mindestsicherung
  • Alimentations‐ bzw. Unterhaltsleistungen, etc.
  • Aktueller Mietvertag bzw. sonstiger Nachweis über das derzeitige Miet- oder Benützungsverhältnis mit Angabe der Gesamtnutzfläche in m²
  • Pflegebedürftigkeit: Bescheid/Nachweis
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Vergleichsausfertigung
  • Ärztliches Attest bei Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen
  • gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass
  • Bestätigung über den Bezug und die Höhe der Wohnunterstützung des Landes Steiermark, Mietzinszuzahlung, Mietzinsbeihilfe oder anderer Zuschüsse für die Wohnungskosten

Fristen + Termine

Was passiert mit Ihrem Ansuchen?
Ihr Ansuchen wird nach Vorliegen aller Unterlagen geprüft. Wir verständigen Sie schriftlich, ob ein Wohnungswechsel möglich ist.
Im Falle einer positiven Erledigung melden Sie sich telefonisch spätestens innerhalb von 3 Monaten im Wohnungsmanagement von Wohnen Graz - Tel: +43 316 872-5417.
 
Achtung:
Sollten Sie sich nicht im Wohnungsmanagement von WOHNEN GRAZ melden, die Annahme der Wohnungsangebote verweigern oder 5 Ihren Verhältnissen entsprechend zumutbare Wohnungen ablehnen, gehen wir davon aus, dass Sie keinen Wohnungswechsel mehr anstreben. Im Falle eines Neuansuchens um einen Wohnungswechsel müssen Sie in diesen Fällen eine Sonderwartezeit von 1 Jahr in Kauf nehmen.

Kosten: keine

Kontakt

Erreichbarkeit, Parken, Barrierefreier Zugang

Ort: Schillerplatz 4, 8011 Graz

ÖV3, 60, 63, 64  (Haltestelle/n Schillerplatz, Krenngasse)
Parken: Gebührenpflichtige Kurzparkzone, Behinderten-Parkplätze in der Herrandgasse
Barrierefreier Zugang: über Eingang Lift Herrandgasse (bitte läuten)

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