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KFA Graz: Mitversicherung

Wichtig zu wissen

Die mitversicherte Person muss ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und darf nicht bereits selbst gesetzlich krankenversichert sein.

Kinder werden nicht automatisch mitversichert und müssen immer beantragt werden.

Das Thema Mitversicherung ist sehr umfangreich, daher können Sie für speziellere Fragen uns unter +43 316 872-5930 oder per E-Mail unter kfa.versichertenangelegenheiten@stadt.graz.at erreichen.

So funktioniert es + Formular

Notwendige Unterlagen

  • Mitversicherung von Ehepartner:innen: Heiratsurkunde und Sozialversicherungsnummer
  • Mitversicherung in einer Hausgemeinschaft: Meldedaten des Hauptversicherten und Angehörigen, dass mindestens zehn Monate Hausgemeinschaft bestätigt
  • Mitversicherung von Kindern unter 18 Jahren: Geburtsurkunde und Sozialversicherungsnummer des Kindes
  • Mitversicherung von Kindern über 18 Jahren: Schul- oder Studienbestätigung; Familienbeihilfenbezug, das jährlich, für eine Verlängerung vorgelegt muss

Fristen und Termine: Zeitnah

Kosten: Beitragspflicht

Für die Mitversicherung ist ein Zusatzbeitrag von 3,4% der Bemessungsgrundlagen zu entrichten, die quartalsmäßig vorgeschrieben werden. Die Beitragspflicht besteht für Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen oder eingetragene Partner:innen sowie haushaltsführende Angehörige von Hauptversicherten.

Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder und Wahlkinder, sowie Enkel-, Stief-, und Pflegekinder, bleibt weiterhin.

Weitere Befreiungen für die Beitragspflicht:

  • Kindererziehung: Wenn die mitversicherte Person aktuell oder über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren im selben Haushalt Kinder betreut hat.
    Erforderliche Nachweise:
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Historischer Meldezettel des Kindes und der mitversicherten Person
  • Pflege: Wenn die mitversicherte Person selbst Pflegegeld ab Stufe 3 erhält oder eine Person pflegt, die mindestens Pflegegeld Stufe 3 bezieht.
  • Soziale Schutzbedürftigkeit: Wenn das monatliche Gesamteinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. Die aktuellen Beträge finden Sie unter: Ausgleichszulage, Pensionsbonus & Ausgleichszulagenbonus - Ihre Ansprüche verstehen | PV

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