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Chefärztliche Bewilligung

Wichtig zu wissen

Datenschutz:
Alle Daten, die Sie uns mitteilen, verwenden wir ausschließlich entsprechend der geltenden Datenschutzverordnung.

Was bewilligt wird:
Entsprechend der KFA-Krankenordnung können Leistungen, die bewilligungspflichtig sind, erst nach Bewilligung durch den KFA-Chefarzt in Anspruch genommen werden. Erfolgt die Inanspruchnahme ohne die chefärztliche Bewilligung, kann die KFA-Graz die Kostenübernahme ablehnen.

Die bewilligungspflichtigen Leistungen sind im Anhang 1 der Krankenordnung geregelt.

Ausgenommen hiervon sind Leistungen welchen im Zuge der Notfallversorgung (medizinisch notwendig und im kausalen Zusammenhang) erfolgen.

Fragen dazu?
Kontaktieren Sie uns bitte unter Tel.: +43 316 872-5911 oder +43 316 872-5912

So funktioniert es + Formular

Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Hausarzt, Ihre Hausärztin, welche(r) die notwendigen Unterlagen (Bewilligung, Überweisung...) für Sie fertigt.

Die Überweisung legen Sie bei der KFA-Graz, dem chefärztlichen Dienst, zur Bewilligung vor.

Achtung: Bei einigen Untersuchungen, zB. bei CT und MRT Untersuchung, ist die Überweisung durch einen Facharzt, eine Fachärztin auszustellen.

Hier gelangen Sie zum Online-Formular für die chefärztliche Bewilligung.

Bitte beachten Sie, dass:

  • unsere Vertragspartner vertraglich verpflichtet sind, Behandlungen ausschließlich gegen Vorlage der chefärztlichen Bewilligung durchzuführen.
  • die chefärztliche Bewilligung aus organisatorischen Gründen ausschließlich innerhalb der hierfür vorgesehenen Parteienverkehrszeiten (MO-FR zwischen 8 und 12 Uhr) erfolgen kann.

Sofern Sie zu den erforderlichen Nachweisen Fragen haben, erreichen Sie uns per Telefon unter +43 316 872-5911, +43 316 872-5912 oder per E-Mail unter kfa.chefarzt@stadt.graz.at.

Notwendige Unterlagen

Siehe KFA-Graz Krankenordnung sowie Anhang 1 der Krankenordnung

Fristen und Termine

Zeitnahe bzw. entsprechend der gesetzlichen Fristen sowie rechtzeitig, damit Sie Ihren Untersuchungstermin wahrnehmen können. Wir empfehlen die Bewilligung, wenn möglich, mindestens zwei Werktage im Voraus zu beantragen.

Kosten: Keine

Kontakt

Krankenfürsorgeanstalt
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-5900
E-Mail: kfa@stadt.graz.at

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