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KFA Graz: Versicherungsschutz & Kostenrückerstattung

Wichtig zu wissen

Die KFA-Graz kann ausschließlich in der Steiermark Verträge abschließen (Ärzte, Fachärzte, Spitäler...)

Grundsätzlich besteht freie Arztwahl. Eine direkte Verrechnung der für Sie oder Ihre Mitversicherten (Kinder, Partner...) erbrachten Leistungen* ist nur mit Vertragspartnern der KFA-Graz möglich.

Wenn Sie für die Krankenbehandlung einen Wahlpartner aufsuchen, müssen Sie die Kosten vorerst selbst bezahlen.

Zu beachten ist, dass ausschließlich vertraglich vereinbarte Leistungen mit der KFA-Graz abgerechnet werden können.

Bei einem bestätigten medizinischen Notfall werden die Tarife der Vertragspartner in der Steiermark refundiert.

Rückerstattet werden ausschließlich Leistungen, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • Gegenstand des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges
  • nachweislich medizinisch erforderlich
  • zweckmäßig
  • tatsächlich in Rechnung gestellt / bezahlt
  • noch durch keinen anderen Sozialversicherungsträger oder eine private Zusatzversicherung rückerstattet.

Achtung:

Aufwände dürfen nur bei einem Sozialversicherungsträger zur Rückverrechnung eingebracht werden. Die Mehrfacheinbringung bei mehreren Sozialversicherungsträgern ist ungesetzlich.

*Leistungen (ärztliche Hilfe, Anstaltspflege, Zahnbehandlung oder Zahnersatz, Heilmittel, Heilbehelfe/Hilfsmittel)

So funktioniert es

Besteht ein Vertrag zwischen dem gewählten Leistungserbringer und der KFA-Graz, so werden alle für Sie erbrachten und vertraglich vereinbarten Leistungen direkt mit der KFA-Graz abgerechnet. Der dabei anfallende Behandlungsbeitrag von 10% wird Ihnen im Zuge der Abrechnung von der KFA-Graz vorgeschrieben.

Zur Rückverrechnung eingebracht bzw. rückverrechnet werden können ausschließlich Leistungen, deren medizinische Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit gegeben war. 

Die Prüfung erfolgt durch die KFA-Graz. Rückerstattet wird für die auf der Rechnung ausgewiesenen Leistungen jener Betrag, den die KFA-Graz bei einem Vertragspartner bezahlt hätte, abzüglich der allfälligen Selbstbehalte.

Sinngemäß gilt die Abwicklung auch für die mit Ihnen mitversicherten Personen.

Sofern Sie Fragen haben, erreichen Sie uns per Telefon unter +43 316 872-5930 oder per E-Mail unter kfa.rueckverguetung@stadt.graz.at.

Notwendige Unterlagen

  • Rechnung
  • Zahlungsbeleg
  • IBAN/BIC
  • Ärztliche Verordnungen (bei Labor, Therapeut:innen, Institute, Ambulatorien, Radiologen)

Online-Formular

Fristen und Termine

Die Erstattung ist nur möglich, wenn Sie die Rechnung innerhalb von 42 Monaten nach der Behandlung einreichen.

Kosten

Wahlärzte und -ärztinnen sowie alle anderen Leistungserbringer ohne Vertrag sind an keine Tarife gebunden und können ihre Honorare frei bestimmen.

Die KFA-Graz ersetzt die Behandlungskosten in der Höhe des Betrages, den sie für dieselbe Leistung bei einem unserer Vertragspartner aufzuwenden gehabt hätte, abzüglich des Behandlungsbeitrags in der Höhe von 10%.

Weitere Informationen

Achtung:

Jede der rund 20 KFAs in Österreich ist eigenständig.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Leistungspartner mit welcher KFA er einen Vertrag hat.

Weiterführende Informationen finden Sie der Satzung der KFA-Graz und in der Krankenordnung.

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